Entscheidung 3 Ob 80/20s
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Dokumenttyp
Entscheidungstext
Entscheidungsdatum
29.06.2020
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat Dr. Roch als Vorsitzenden sowie den Hofrat Priv.-Doz. Dr. Rassi und die Hofrätinnen Mag. Korn, Dr. Weixelbraun-Mohr und Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und widerbeklagten Partei E***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Dr. Michael Auer, Dr. Ingrid Auer, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte und widerklagende Partei A***** Gesellschaft m.b.H., *****, vertreten durch Mag. Andrea Zapotoczky, Rechtsanwältin in Wien, wegen 329.569,08 EUR sA (Klage) und Feststellung (Widerklage), über die außerordentliche Revision der beklagten und widerklagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 22. Jänner 2020, GZ 39 R 356/19w-36, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Zurückziehung der außerordentlichen Revision der beklagten und widerklagenden Partei, deren Kosten sie selbst zu tragen hat, wird zur Kenntnis genommen.
Die Akten werden dem Erstgericht zurückgestellt.
Text
Begründung:
Die Beklagte und Widerklägerin hat mit Schriftsatz vom 16. Juni 2020 ihre außerordentliche Revision zurückgezogen.
Rechtliche Beurteilung
Gemäß § 484 iVm § 513 ZPO ist die Zurückziehung des Rechtsmittels bis zur Entscheidung über dieses zulässig und mit deklarativem Beschluss zur Kenntnis zu nehmen (RIS-Justiz RS0110466 [T9]).Gemäß Paragraph 484, in Verbindung mit Paragraph 513, ZPO ist die Zurückziehung des Rechtsmittels bis zur Entscheidung über dieses zulässig und mit deklarativem Beschluss zur Kenntnis zu nehmen (RIS-Justiz RS0110466 [T9]).
Die für die Zurückziehung verzeichneten Kosten sind nicht ersatzfähig (§§ 40, 41 ZPO).Die für die Zurückziehung verzeichneten Kosten sind nicht ersatzfähig (Paragraphen 40, 41, ZPO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:0030OB00080.20S.0629.000
Zuletzt aktualisiert am
06.10.2020
Dokumentnummer
JJT_20200629_OGH0002_0030OB00080_20S0000_000