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Entscheidung 3 Ob 93/16x×

Entscheidung 3 Ob 93/16x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0016309 Rechtssatz 15.04.1971Zivilrecht
Wer auf Seite des Erklärungsgegners steht, für diesen als dessen Organ oder Hilfsorgan aufgetreten ist, und maßgeblich am Zustandekommen des Geschäftes mitgewirkt hat, ist nicht Dritter im Sinne des § 875 ABGB (vgl HS 407, 645 ua).
RS0018365 Rechtssatz 20.04.1960Zivilrecht
Nach Beginn des Dauerschuldverhältnisses ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen; wurde das Dauerschuldverhältnis jedoch noch nicht begonnen, so ist ein Rücktritt rechtlich möglich.
RS0018412 Rechtssatz 21.11.1979Zivilrecht
Der Verkäufer kann einen vom Käufer erklärten Vertragsrücktritt selbst wenn er unberechtigt war, annehmen und den Vertrag als aufgelöst betrachten. Einer Nachfristsetzung bedarf es in diesem Fall nicht (vergleiche SZ 37/47).
RS0041797 Rechtssatz 01.06.1920Zivilrecht
Im Falle der Berichtigung eines Urteiles (§ 419 ZPO) beginnen die Rechtsmittelfristen erst mit der Zustellung der berichtigten Urteilsausfertigung (Spruch Nr 8 neu).
RS0044181 Rechtssatz 17.01.1980Zivilrecht
Soweit in einer Revision die Kostenentscheidung des Berufungsgerichtes bekämpft wird, sind die Revisionsausführungen als Revisionsrekurs zu betrachten, der jedoch im Hinblick auf die Rechtsmittelbeschränkung des § 528 Abs 1 Z 2 ZPO unzulässig ist.
RS0044233 Rechtssatz 15.09.1981Zivilrecht
Der Ausschluss eines Rekurses gegen Entscheidungen der zweiten Instanz über den Kostenpunkt erstreckt sich auf sämtliche Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form über Kosten abgesprochen wird. Das Gericht zweiter Instanz entscheidet daher in allen mit …
RS0128132 Rechtssatz 28.06.2012Zivilrecht
Die Grundregel des § 3 Abs 1 KSchG erfasst ‑ von der Sonderbestimmung für Versicherungsverträge abgesehen - auch Dauerschuldverhältnisse.