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Entscheidung 3 Ob 95/13m×

Entscheidung 3 Ob 95/13m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0032577 Rechtssatz 01.03.1989Zivilrecht
Sollen Absonderungsrechte durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht berührt werden, müssen sie im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens zu Recht bestehen. Dies ist nach den für ihre Entstehung maßgebenden Bestimmungen des bürgerlichen, Handelsrecht …
RS0037891 Rechtssatz 14.11.1985Zivilrecht
Die bloße Zitierung einer oder mehrerer Gesetzesstellen (hier der §§ 28 ff KO) reicht keineswegs aus, um das zur Dartuung der angefochtenen Rechtshandlung und des Anfechtungstatbestandes erforderliche Tatsachenvorbringen zu ersetzen. Vielmehr ist ein gesetz …
RS0042828 Rechtssatz 04.10.1994Zivilrecht
Ob im Hinblick auf den Inhalt der Prozessbehauptungen eine bestimmte Tatsache als vorgebracht anzusehen ist, ist jedoch eine Frage des Einzelfalls, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung keine erhebliche Bedeutung zukommt …
RS0043338 Rechtssatz 29.04.1954Zivilrecht
Der Grundsatz, dass bei Bekämpfung der rechtlichen Beurteilung die Gesetzmäßigkeit des Urteiles nach allen Richtungen zu prüfen ist, gilt dann nicht mehr, wenn ein Tatbestand (hier der des § 19 Abs 2 Z 10 MietG) von mehreren selbständigen rechtserzeugenden …
RS0050710 Rechtssatz 23.05.1984Zivilrecht
Es entspricht herrschender Ansicht, dass sowohl ein Verpflichtungsgeschäft als auch ein Erfüllungsgeschäft angefochten werden könne. Liegen die Voraussetzungen für eine Anfechtung des Verpflichtungsgeschäftes nicht vor, etwa weil die Anfechtungsfrist schon …
RS0064598 Rechtssatz 17.12.1986Zivilrecht
Nur durch Tatsachenbehauptungen gedeckte oder wenigstens indizierte Anfechtungsgründe sind zu berücksichtigen. Eine Erklärung, das Pfandrecht des Beklagten "aus jedwedem Grund, insbesondere den Gründen nach §§ 30, 31 KO" anzufechten, ist daher als "salvator …
RS0064658 Rechtssatz 23.05.1973Zivilrecht
Die Frist des § 43 Abs 2 KO ist eine materiellrechtliche Ausschlussfrist, deren Ablauf von Amts wegen zu beachten ist.
RS0064995 Rechtssatz 19.12.1989Zivilrecht
Liegt das Verpflichtungsgeschäft außerhalb der Frist des § 31 Abs 4 KO ist im Falle einer Globalzession als Gegenstand der Anfechtung jeweils die den Publizitätsakt bildende Rechtshandlung im Sinne des § 27 KO, also die Vormerkung der Abtretung der Forderun …