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Entscheidung 4 Ob 108/25y×

Entscheidung 4 Ob 108/25y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0017113 Rechtssatz 28.04.1982Zivilrecht
Ob ein echter Vertrag zugunsten Dritter vorliegt ist eine Auslegungsfrage, wobei der mit dem Vertrag verfolgte Zweck ein wichtiges objektives Element darstellt.
RS0017137 Rechtssatz 29.04.1980Zivilrecht
Ob, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Zeitpunkt auch der Dritte unmittelbar das Recht erwirbt, vom Versprechenden die Erfüllung des zu seinen Gunsten abgegebenen Versprechens zu fordern, hängt von dem - aus der Vereinbarung und der Natur und dem …
RS0017145 Rechtssatz 18.10.1983Zivilrecht
Im Zweifel liegt ein echter Vertrag zugunsten Dritter dann vor, wenn die Leistung hauptsächlich ihm zum Vorteil gereichen soll. Diese Beurteilung ist eine nach den Umständen des Einzelfalles zu lösende Rechtsfrage. Bei einem Eigeninteresse eines Vertragspar …
RS0017149 Rechtssatz 28.04.1982Zivilrecht
Ein echter Vertrag zugunsten Dritter liegt vor, wenn auf Grund einer Vereinbarung ein an dieser nicht beteiligter Dritter nicht nur Leistungsempfänger - in diesem Falle liegt ein sogenannter unechter Vertrag zugunsten Dritter vor - sondern Forderungsberecht …
RS0017915 Rechtssatz 09.03.1983Zivilrecht
Bei Auslegung einer Willenserklärung nach den §§ 914 ff ABGB ist zunächst vom Wortsinn in seiner gewöhnlichen Bedeutung auszugehen, dabei aber nicht stehen zu bleiben, sondern der Wille der Parteien, das ist die dem Erklärungsempfänger erkennbare Absicht de …
RS0042736 Rechtssatz 14.07.1988Zivilrecht
Eine nicht tragende Hilfsbegründung kann nicht zum Gegenstand eines außerordentlichen Rechtsmittels gemacht werden, weil sie für den Streitausgang nicht erheblich ist.
RS0088931 Rechtssatz 20.03.1984Zivilrecht
Zur Begründung der Zulässigkeit des Rechtsmittels nach diesen Gesetzesstellen bedarf es aber noch der (weiteren) Voraussetzung, dass die Entscheidung von der Lösung der angeführten Rechtsfrage (hier: des Verfahrensrechtes) abhängt.
RS0118709 Rechtssatz 29.03.2004Zivilrecht
Wird die Entscheidung der zweiten Instanz auch auf eine selbständig tragfähige Hilfsbegründung gestützt, muss auch diese im außerordentlichen Rechtsmittel bekämpft werden.