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Entscheidung 4 Ob 122/25g×

Entscheidung 4 Ob 122/25g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0036078 Rechtssatz 27.11.1984Zivilrecht
Durch § 528 Abs 1 Z 3 ZPO sind alle Entscheidungen über die in §§ 63 bis 72 ZPO geregelten Gegenstände einer Überprüfung durch den OGH entzogen.
RS0041933 Rechtssatz 18.06.1970Zivilrecht
Ablehnung nach Schluss der Verhandlung und nach Urteilsfällung zulässig (mit Kontravotum).
RS0041942 Rechtssatz 06.09.1957Zivilrecht
Zur Wahrnehmung der Nichtigkeit genügt ein zulässiges Rechtsmittel.
RS0041974 Rechtssatz 28.09.1988Zivilrecht
Die Teilnahme eines bloß wegen Befangenheit erfolgreich abgelehnten Richters an der Entscheidung bildet zwar den Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO, dieser Mangel heilt aber mit der formellen Rechtskraft der Entscheidung.
RS0044213 Rechtssatz 11.09.1974Zivilrecht
Rekurse gegen Entscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz über die Verfahrenshilfe sind unzulässig. Entscheidungen über die Verfahrenshilfe sind auch Formalentscheidungen, die die meritorische Erledigung eines Rechtsmittels gegen eine Entscheidung über die …
RS0052781 Rechtssatz 14.06.1995Zivilrecht
Gemäß § 528 Abs 2 Z 4 ZPO ist der Rekurs gegen Entscheidungen über die Verfahrenshilfe jedenfalls unzulässig. Hiezu gehören insbesondere Beschlüsse über die Bewilligung und den Umfang der Verfahrenshilfe (so schon 7 Ob 642/90).
RS0113116 Rechtssatz 31.01.2000Zivilrecht
Der Rechtsmittelausschluss gilt ebenso für Entscheidungen der zweiten Instanz über die Verfahrenshilfe, auch wenn diese funktionell als Prozessgericht bzw in erster Instanz tätig wurde.