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Entscheidung 4 Ob 157/18v×

Entscheidung 4 Ob 157/18v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0020986 Rechtssatz 11.12.1984Zivilrecht
Die Inbestandgabe eines unbebauten Grundstückes zum Zweck der Errichtung einer Tankstelle mit Servicestation begründet ein Mietverhältnis, auf das die Kündigungsschutzbestimmungen des Mietrechtsgesetzes analog Anwendung finden.
RS0066883 Rechtssatz 03.07.1984Zivilrecht
Das MRG umfasst auf Grund des Wortlautes seines § 1 Abs 1 nur mehr "Raummiete". Ebenso wie die Rechtsprechung, die das MG dann nicht auf Mietverträge über Grundstücke zum Zweck der Beschaffung von Wohnraum anwendete, wenn dadurch nicht das Wohnbedürfnis dau …
RS0069261 Rechtssatz 31.08.1984Zivilrecht
Den Bestimmungen des MRG unterliegt der Bestandvertrag über ein Grundstück, auf dem sich ein mit Zustimmung des Grundeigentümers vom Vormieter errichtetes Superädifikat befindet, das nach dem Willen der vertragsschließenden Parteien der dauernden Wohnraumve …
RS0069454 Rechtssatz 11.12.1984Zivilrecht
Für eine analoge Anwendung der Kündigungsschutzbestimmungen des MRG auf ein Superädifikat, das seinem Charakter nach nicht auf Dauer errichtet wird, reicht die den Vertragszweck bildende Parteienabsicht einer (relativ) dauernden Nutzung zu Geschäftszwecken …
RS0069471 Rechtssatz 16.02.1983Zivilrecht
Auf Grund des Wortlautes des Gesetzes kann kein Zweifel daran bestehen, dass das MRG im Gegensatz zum MG grundsätzlich nur mehr die Raummiete erfasst.
RS0110398 Rechtssatz 09.07.1998Zivilrecht
Der Begriff der "Geschäftsräumlichkeit in § 1 Abs 1 MRG ist weit zu verstehen, wie nicht zuletzt die darin enthaltene, bloß beispielhafte Aufzählung zeigt.