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Entscheidung 4 Ob 196/12w×

Entscheidung 4 Ob 196/12w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0040165 Rechtssatz 08.06.1971Zivilrecht
Keine Mangelhaftigkeit bei der Entscheidung von Beweiswürdigungsfragen, wenn in der Begründung der Entscheidung ein Umstand nicht erwähnt wurde, der hätte erwähnt werden können oder eine Erwägung nicht angestellt wurde, die hätte angestellt werden können.
RS0043150 Rechtssatz 11.05.1978Zivilrecht
Die Entscheidung des Berufungsgerichtes über eine Beweisrüge ist mangelfrei, wenn es sich mit dieser überhaupt befasst, die Beweiswürdigung des Erstgerichtes überprüft und nachvollziehbare Überlegungen über die Beweiswürdigung anstellt und in seinem Urteil …
RS0043162 Rechtssatz 29.03.1979Zivilrecht
Das Berufungsgericht ist nicht verpflichtet, sich im Rahmen der Überprüfung der vom Erstgericht getroffenen Sachverhaltsfeststellungen mit jedem einzelnen Beweisergebnis beziehungsweise mit jedem einzelnen Argument des Berufungswerbers auseinanderzusetzen.
RS0043291 Rechtssatz 13.11.1984Zivilrecht
Soweit das Berufungsgericht ein vorgelegtes Privatgutachten mangels entsprechender Aussagekraft der angewendeten Untersuchungsmethoden (hier: zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr) nicht für geeignet hielt, liegt eine im Revisionsverfahren nicht mehr über …
RS0043371 Rechtssatz 08.03.1967Zivilrecht
Eine mangelhafte und unzureichende Beweiswürdigung kann im Revisionsverfahren nicht angefochten werden. Nur wenn sich das Berufungsgericht mit der Beweisfrage überhaupt nicht befasst, ist sein Verfahren mangelhaft (vgl JBl 1956,51, JBl 1932,477).
RS0125405 Rechtssatz 19.11.2009Zivilrecht
Ausländische Entscheidungen über die Nichtigerklärung eines Europäischen Patents wirken nur für den jeweiligen Urteilsstaat und erfassen daher nicht den inländischen Teil dieses Patents. Allerdings können ihre Gründe in inländischen Sicherungsverfahren zur …