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Entscheidung 4 Ob 215/10m×

Entscheidung 4 Ob 215/10m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0037297 Rechtssatz 08.09.1948Zivilrecht
1. Hat der Kläger bereits einen anderen Exekutionstitel zur Hereinbringung des eingeklagten Betrages (zB einen gerichtlichen Vergleich oder einen vollstreckbaren Notariatsakt) so begründet dies nicht die Einrede der Rechtskraft, sondern allenfalls die des m …
RS0038062 Rechtssatz 06.09.1972Zivilrecht
Das Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses ist Voraussetzung für die gerichtliche Geltendmachung jedes Anspruches (EvBl 1957/302); besteht es nicht, ist die Fällung eines dem Klagebegehren stattgebenden Urteiles zu verweigern (EvBl 1972/20).
RS0078834 Rechtssatz 02.11.1993Zivilrecht
Die Angaben in der Optima-Analyse sind nicht im Sinn exakter Aussagen zu verstehen; vielmehr handelt es sich dabei um Durchschnittswerte im Rahmen einer Schwankungsbreite ("von-bis"), in welcher Zufallsabweichungen nach oben und unten möglich sind. Wird dah …
RS0079417 Rechtssatz 20.02.1990Zivilrecht
Das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers kann nur dann verneint werden, wenn bereits ein Exekutionstitel vorhanden ist; vor diesem Zeitpunkt kann einem Klageberechtigten keinesfalls zugemutet werden zuzuwarten, ob und wann ein anderer, mit dem er in dem bestim …
RS0113425 Rechtssatz 14.03.2000Zivilrecht
Wird mit scheinbar genauen Leserzahlen aufgrund von Umfrageergebnissen geworben, so muss - unabhängig davon, ob die Ergebnisse innerhalb der Schwankungsbreite liegen - in jedem Fall darauf hingewiesen werden, dass es sich um statistische Mittelwerte handelt.