Entscheidung 4 Ob 224/23d
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Dokumenttyp
Entscheidungstext
Fachgebiet
Zivilverfahrensrecht
Entscheidungsdatum
10.09.2024
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Schwarzenbacher als Vorsitzenden sowie den Vizepräsidenten Hon.-Prof. PD Dr. Rassi, den Hofrat Mag. Dr. Wurdinger und die Hofrätin Mag. Waldstätten und den Hofrat Dr. Stiefsohn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei * GmbH, *, Deutschland, vertreten durch die Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei *kammer, *, vertreten durch Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung desselben (Gesamtstreitwert 46.200 EUR), aus Anlass der außerordentlichen Revisionen der klagenden und der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 23. Oktober 2023, GZ 4 R 99/23t-32, mit dem das Urteil des Handelsgerichts Wien vom 27. April 2023, GZ 57 Cg 34/21g-24, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die gemeinsame Anzeige beider Parteien vom 27. August 2024 über das vereinbarte Ruhen des Verfahrens wird zur Kenntnis genommen.
Rechtliche Beurteilung
[1] Gemäß § 483 Abs 3 erster Satz ZPO kann noch im Berufungsverfahren Ruhen des Verfahrens vereinbart werden. Diese Bestimmung ist gemäß § 513 ZPO auch auf das Revisionsverfahren anzuwenden (RS0041994 [T3]). [1] Gemäß Paragraph 483, Absatz 3, erster Satz ZPO kann noch im Berufungsverfahren Ruhen des Verfahrens vereinbart werden. Diese Bestimmung ist gemäß Paragraph 513, ZPO auch auf das Revisionsverfahren anzuwenden (RS0041994 [T3]).
[2] Die Parteien brachten am 27. August 2024 eine gemeinsame Ruhensanzeige ein. Durch diese Ruhensvereinbarung entfällt für die Dauer des Ruhens eine Sachentscheidung des Obersten Gerichtshofs (RS0041994).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:0040OB00224.23D.0910.000
Zuletzt aktualisiert am
11.10.2024
Dokumentnummer
JJT_20240910_OGH0002_0040OB00224_23D0000_000