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Entscheidung 4 Ob 51/25s×

Entscheidung 4 Ob 51/25s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0000097 Rechtssatz 24.07.1930Zivilrecht
Auf Grund eines vor dem Strafrichter geschlossenen Vergleiches, worin sich der Angeklagte dem Privatankläger gegenüber verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist an einen Dritten eine Zahlung zu leisten, kann der Dritte zur Hereinbringung des Betrages E …
RS0000477 Rechtssatz 15.01.1974Zivilrecht
Bei Geldforderungen muss sich der zu zahlende Betrag aus dem Titel selbst ergeben; der Exekutionstitel ist hingegen bei bloßer Bestimmbarkeit mangels ausdrücklicher Sonderregelung - wie etwa § 10a EO - keine taugliche Exekutionsgrundlage (ebenso Heller-Berg …
RS0000565 Rechtssatz 19.09.1979Zivilrecht
Bei Geldforderungen muss im Exekutionstitel eine bestimmte Geldsumme angegeben sein. Auch Nebengebühren sind im Exekutionstitel mit einem ziffernmäßig bestimmten Betrag anzugeben. Es genügt nicht, dass sich der Darlehensschuldner in einem Notariatsakt verpf …
RS0125606 Rechtssatz 14.12.2009Zivilrecht
Ein gemäß § 354 EO zu vollstreckender, auf die Duldung der Bucheinsicht lautender Exekutionstitel umfasst nicht auch die Verpflichtung zur Duldung der Herstellung von Kopien der Urkunden. Es ist nicht Aufgabe des Exekutionsverfahrens oder eines nachfolgende …
RS0135360 Rechtssatz 18.03.2025Zivilrecht
Eine mit einer Irreführung verbundene Geschäftspraktik durch unzulässige Beeinflussung liegt auch dann vor, wenn ein Unternehmen allen Kunden suggeriert, dass sie sich gegen eine von ihm vertragswidrig vorgenommenen Entgeltänderung nur mit Kündigung wehren …