Rechtstracker.at
Entscheidung 4 Ob 53/25k×

Entscheidung 4 Ob 53/25k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0007108 Rechtssatz 04.08.1977Zivilrecht
Durch den Eintritt der formellen Rechtskraft wird die Wahrnehmbarkeit einer allfälligen Nichtigkeit des Verfahrens erster Instanz durch das Rekursgericht ausgeschlossen.
RS0035572 Rechtssatz 17.12.1955Undefined
Prozesshindernisse können in höherer Instanz auch von Amts wegen nicht mehr wahrgenommen werden, wenn eine noch bindende Entscheidung über das Prozesshindernis entgegensteht.
RS0039546 Rechtssatz 18.06.1991Zivilrecht
Ein Zwischenantrag auf Feststellung ist einer Klage gleichzuhalten - stellt ihn der Kläger, liegt darin eine Klageerweiterung, stellt in der Beklagte, nähert sich seine Aufgabe weitestgehend einer Widerklage auf Feststellung des Nichtbestehens des präjudizi …
RS0039560 Rechtssatz 09.03.1983Zivilrecht
Der Zwischenantrag des Beklagten stellt nach der Widerklage das stärkere Abwehrmittel des Beklagten dar und bezweckt die über den Rahmen des Rechtsstreites hinaus wirkende recktskräftige Verneinung des vom Kläger behaupteten rechtserzeugenden Tatbestandes.
RS0039621 Rechtssatz 24.01.1983Zivilrecht
Der nach § 259 Abs 2 ZPO zulässige Zwischenantrag auf Feststellung des Beklagten stellt ein Abwehrmittel dar, das bezweckt, die über den Rahmen des Rechtsstreites hinausgehender rechtskräftiger Verneinung des vom Kläger behaupteten rechtserzeugenden Tatbest …
RS0039843 Rechtssatz 11.01.1995Zivilrecht
Bindungswirkung des Vorprozesses für den Folgeprozess.
RS0039847 Rechtssatz 05.12.1963Zivilrecht
Entscheidungen über Zwischenanträge auf Feststellung sind in gleicher Weise der Rechtskraft teilhaft wie die Entscheidungen über sonstige Feststellungsbegehren.
RS0041305 Rechtssatz 16.02.1955Zivilrecht
Das abweisende Urteil genießt Rechtskraft nach Maßgabe seines durch die Entscheidungsgründe bestimmten Inhaltes.
RS0041790 Rechtssatz 31.05.1977Zivilrecht
Auch fehlerhafte Beschlüsse sind der Rechtskraft fähig. Sie werden bei Unterlassung ihrer Anfechtung rechtskräftig und sind dann für das weitere Verfahren verbindlich.
RS0043259 Rechtssatz 18.05.1982Zivilrecht
Das Ausmaß der Bindungswirkung wird zwar nur durch den Urteilsspruch bestimmt, doch sind die Entscheidungsgründe zur Auslegung und Individualisierung des rechtskräftigen Anspruches heranzuziehen. Dies gilt insbesondere, wenn der Umfang der Rechtskraftwirkun …
RS0044453 Rechtssatz 26.04.1994Zivilrecht
Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung liegt das Prozesshindernis der Streitanhängigkeit - ebenso wie jenes der Rechtskraft - erst dann vor, wenn nicht nur die Identität (Nämlichkeit) der Parteien, sondern auch Identität der Ansprüche besteht. Ob das de …