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Entscheidung 4 Ob 62/17x×

Entscheidung 4 Ob 62/17x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0022866 Rechtssatz 19.02.1980Zivilrecht
Unter den guten Sitten ist der Inbegriff jener Rechtsnormen zu verstehen, die im Gesetz nicht ausdrücklich ausgesprochen sind, die sich aber aus der richtigen Betrachtung der rechtlichen Interessen ergeben. Die guten Sitten werden mit dem ungeschriebenen Re …
RS0022920 Rechtssatz 27.01.1954Zivilrecht
Gegen die guten Sitten verstößt, was dem Rechtsgefühl der Rechtsgemeinschaft, d. i. aller billig und gerecht Denkenden widerspricht.
RS0042881 Rechtssatz 08.05.1985Zivilrecht
Die Ausformung des Begriffes der Sittenwidrigkeit kann nur an Hand von Einzelfällen erfolgen und hat für die Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung.
RS0045886 Rechtssatz 21.12.1955Zivilrecht
Falls ein gesetzliches Verbot fehlt, kann Sittenwidrigkeit im Sinne des § 879 ABGB nur dann angenommen werden, wenn die Interessenabwägung eine grobe Verletzung rechtlich geschützter Interessen oder bei Interessenkollision ein grobes Missverhältnis zwischen …
RS0078944 Rechtssatz 09.02.1955Zivilrecht
Bei der Beurteilung der Verwechslungsfähigkeit ist der Gesamteindruck maßgebend, den der flüchtige Durchschnittskäufer in der Eile des Geschäftsverkehrs empfängt.
RS0111880 Rechtssatz 27.04.1999Zivilrecht
Ob nach den im konkreten Fall gegebenen Umständen der Wechselbeziehung zwischen Markenähnlichkeit und Branchennähe Verwechslungsgefahr besteht, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 5 …
RS0117100 Rechtssatz 26.11.2002Zivilrecht
Hängt die Entscheidung von der Lösung einer Frage des Gemeinschaftsrechts ab, so ist die Anrufung des Obersten Gerichtshofs zur Nachprüfung dessen Anwendung auf der Grundlage der Rechtsprechung des EuGH nur zulässig, wenn der zweiten Instanz bei Lösung dies …
RS0125405 Rechtssatz 19.11.2009Zivilrecht
Ausländische Entscheidungen über die Nichtigerklärung eines Europäischen Patents wirken nur für den jeweiligen Urteilsstaat und erfassen daher nicht den inländischen Teil dieses Patents. Allerdings können ihre Gründe in inländischen Sicherungsverfahren zur …