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Entscheidung 4 Ob 84/21p×

Entscheidung 4 Ob 84/21p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0007094 Rechtssatz 18.03.1975Zivilrecht
Den Parteien steht der Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluss nicht nur dann zu, wenn sie die Aufhebung der erstgerichtlichen Entscheidung bekämpfen, sondern auch dann, wenn sie lediglich die dem Erstgericht erteilten Aufträge und Bindungen anfechten, obwohl …
RS0063744 Rechtssatz 10.03.1987Zivilrecht
Das Anstößige an der Werbung mit externen "Mondpreisen" liegt darin, daß den Abnehmern durch signifikante Nachlässe auf die empfohlenen, nicht marktgerechten Listenpreise ein in Wahrheit gar nicht vorhandenes günstiges Angebot vorgespiegelt wird. Dieselbe T …
RS0064073 Rechtssatz 10.03.1987Zivilrecht
Interne (hausgemachte) "Mondpreise" sind ebenso wettbewerbswidrig wie externe, die auf einer unverbindlichen Empfehlung des Herstellers beruhen. - "beworbener Mondpreis"
RS0078515 Rechtssatz 10.03.1987Zivilrecht
Wer die Preise zunächst so festsetzt, daß ihm die generelle Gewährung und werbewirksame Ankündigung von Preisnachlässen möglich ist, verstößt gegen § 2 UWG. - "beworbener Mondpreis"
RS0078599 Rechtssatz 10.03.1987Zivilrecht
Manipulierte Preisgegenüberstellungen, bei denen der Werbende den den Anfangspreis zuvor bewußt überhöht angesetzt hat, um ein attraktives Werbemittel zu haben, verstoßen gegen § 2 UWG. - "beworbener Mondpreis"
RS0129125 Rechtssatz 19.11.2013Zivilrecht
Ist eine Geschäftspraktik irreführend iSd § 2 Abs 1 UWG, so ist sie unlauter und daher verboten, ohne dass auch noch zu prüfen wäre, ob die berufliche Sorgfalt eingehalten wurde.