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Entscheidung 4 Ob 93/19h×

Entscheidung 4 Ob 93/19h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008761 Rechtssatz 03.02.1976Zivilrecht
Bei Übernahme gesetzlicher Begriffe durch einen Kollektivvertrag muss im Zweifel davon ausgegangen werden, dass der Kollektivvertrag diese Begriffe im gleichen Sinne verwendet wie das Gesetz; eine davon abweichende Absicht der Kollektivvertragsparteien muss …
RS0008806 Rechtssatz 14.07.1987Zivilrecht
Ein kundgemachtes Gesetz ist aus sich selbst auszulegen. Andere Erkenntnisquelle über die Absicht des Gesetzgebers sind erst dann heranzuziehen, wenn die Ausdrucksweise des Gesetzgebers zweifelhaft ist. VwGH vom 04.11.1971, 2228/70; Veröff: ÖJZ 1972,638
RS0008836 Rechtssatz 07.10.1975Zivilrecht
Bleibt nach Wortinterpretation und logischer Auslegung die Ausdrucksweise des Gesetzes dennoch zweifelhaft, dann ist die Absicht des Gesetzgebers zu erforschen (SZ 22/1; Arb 7174, 6622). Man versucht, den Sinn einer Bestimmung unter Bedachtnahme auf den Zwe …
RS0008896 Rechtssatz 07.10.1975Zivilrecht
Die Auslegung beginnt mit der Wortinterpretation, worunter die Erforschung des Wortsinnes, der Bedeutung eines Ausdruckes oder eines Gesetzes nach dem Sprachgebrauch zu verstehen ist.
RS0020089 Rechtssatz 01.10.1985Zivilrecht
§ 1056 ABGB ist als Grundlage einer allgemeinen Regelung der Leistungsbestimmung durch einen Vertragspartner oder einen Dritten anzusehen.
RS0132735 Rechtssatz 13.06.2019Zivilrecht
Die Entscheidung des Kollegiums der Fachhochschule über eine Beschwerde gegen eine Entscheidung der Studiengangsleitung in Studien-, insbesondere Prüfungsangelegenheiten ist als privatrechtliches Streitentscheidungsverfahren aus dem privatrechtlichen Ausbil …
RS0132736 Rechtssatz 13.06.2019Zivilrecht
§ 18 Abs 4 FHStG räumt keinen, das Ermessen der Studiengangsleitung ausschließenden unbedingten Rechtsanspruch auf Wiederholung eines Studienjahres ein.