Entscheidung 504 Präs 27/21m
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Dokumenttyp
Entscheidungstext
Geschäftszahl
504Präs27/21m
Entscheidungsdatum
22.06.2021
Spruch
Der Ablehnungsantrag des ***** gegen den Präsidenten des Oberlandesgerichts ***** vom 24. Mai 2021 wird abgewiesen.
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Im Verfahren AZ 31 Bs 81/21w des Oberlandesgerichts ***** stellte der Antragsteller einen Delegierungsantrag. Sein in diesem Verfahren an das Präsidium des Oberlandesgerichts übermitteltes Schreiben vom 24. Mai 2021 enthält den Hinweis „NICHT *****!“ (Präsident des Oberlandesgerichts) und die Wortfolge „Ablehnung ***** zum Antrag auf Delegierung“ sowie die Aussage „Da ***** zum MITOPFER“ (einer vom Antragsteller abgelehnten Richterin des Oberlandesgerichts) jene nicht ausschließt.
Mit diesem gänzlich unsubstantiierten Vorbringen wird weder eine subjektive Befangenheit des Abgelehnten noch ein objektiver Anschein der Parteilichkeit des Präsidenten des Oberlandesgerichts aufgezeigt.
Der Antrag ist daher abzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:504PRA00027.21M.0622.000
Zuletzt aktualisiert am
10.08.2021
Dokumentnummer
JJT_20210622_OGH0002_504PRA00027_21M0000_000