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Entscheidung 504 Präs 27/21m×

Entscheidung 504 Präs 27/21m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Geschäftszahl

504Präs27/21m

Entscheidungsdatum

22.06.2021

Kopf

Beschluss:

Spruch

Der Ablehnungsantrag des ***** gegen den Präsidenten des Oberlandesgerichts ***** vom 24. Mai 2021 wird abgewiesen.

Begründung:

                            

Rechtliche Beurteilung

Im Verfahren AZ 31 Bs 81/21w des Oberlandesgerichts ***** stellte der Antragsteller einen Delegierungsantrag. Sein in diesem Verfahren an das Präsidium des Oberlandesgerichts übermitteltes Schreiben vom 24. Mai 2021 enthält den Hinweis „NICHT *****!“ (Präsident des Oberlandesgerichts) und die Wortfolge „Ablehnung ***** zum Antrag auf Delegierung“ sowie die Aussage „Da ***** zum MITOPFER“ (einer vom Antragsteller abgelehnten Richterin des Oberlandesgerichts) jene nicht ausschließt.

                            Mit diesem gänzlich unsubstantiierten Vorbringen wird weder eine subjektive Befangenheit des Abgelehnten noch ein objektiver Anschein der Parteilichkeit des Präsidenten des Oberlandesgerichts aufgezeigt.

Der Antrag ist daher abzuweisen.

Textnummer

E132158

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:504PRA00027.21M.0622.000

Im RIS seit

24.07.2021

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2021

Dokumentnummer

JJT_20210622_OGH0002_504PRA00027_21M0000_000