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Entscheidung 504 Präs 34/21s×

Entscheidung 504 Präs 34/21s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Geschäftszahl

504Präs34/21s

Entscheidungsdatum

15.09.2021

Kopf

Beschluss:

Spruch

Der zu 8 Ns 17/21a des Oberlandesgerichts ***** gestellte neuerliche Ablehnungsantrag des ***** gegen den Präsidenten des Oberlandesgerichts ***** vom 23. August 2021 wird zurückgewiesen.

Begründung:

                            

Rechtliche Beurteilung

Mit Beschluss vom 27. August 2021 zu AZ 504 Präs 32/21x wurde der gegen den Präsidenten des Oberlandesgerichts ***** gerichtete Ablehnungsantrag des ***** vom 20. Juli 2021 abgewiesen.

                            Der neuerliche Ablehnungsantrag vom 23. August 2021 verweist inhaltlich ausschließlich auf die bereits im vorherigen Ablehnungsantrag geltend gemachten Gründe. Dem neuerlichen Ablehnungsantrag steht daher die Rechtskraft des an den Verteidiger des Verurteilten am 9. September 2021 zugestellten Beschlusses vom 27. August 2021 entgegen. Der Ablehnungsantrag ist daher zurückzuweisen.

Textnummer

E132753

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:504PRA00034.21S.0915.000

Im RIS seit

16.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2021

Dokumentnummer

JJT_20210915_OGH0002_504PRA00034_21S0000_000