Entscheidung 504 Präs 34/21s
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Dokumenttyp
Entscheidungstext
Geschäftszahl
504Präs34/21s
Entscheidungsdatum
15.09.2021
Spruch
Der zu 8 Ns 17/21a des Oberlandesgerichts ***** gestellte neuerliche Ablehnungsantrag des ***** gegen den Präsidenten des Oberlandesgerichts ***** vom 23. August 2021 wird zurückgewiesen.
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Mit Beschluss vom 27. August 2021 zu AZ 504 Präs 32/21x wurde der gegen den Präsidenten des Oberlandesgerichts ***** gerichtete Ablehnungsantrag des ***** vom 20. Juli 2021 abgewiesen.
Der neuerliche Ablehnungsantrag vom 23. August 2021 verweist inhaltlich ausschließlich auf die bereits im vorherigen Ablehnungsantrag geltend gemachten Gründe. Dem neuerlichen Ablehnungsantrag steht daher die Rechtskraft des an den Verteidiger des Verurteilten am 9. September 2021 zugestellten Beschlusses vom 27. August 2021 entgegen. Der Ablehnungsantrag ist daher zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:504PRA00034.21S.0915.000
Zuletzt aktualisiert am
16.10.2021
Dokumentnummer
JJT_20210915_OGH0002_504PRA00034_21S0000_000