Entscheidung 516 Präs 480/21t
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Dokumenttyp
Entscheidungstext
Geschäftszahl
516Präs480/21t
Entscheidungsdatum
31.08.2021
Spruch
Der Antrag des ***** vom 27. Juni 2021 wird zurückgewiesen.
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Mit in Vertretung der Präsidentin durch die Vizepräsidentin gefasstem Beschluss vom 2. April 2021 zu AZ 504 Präs 20/21g wurde der vom Einschreiter gestellte Antrag vom 15. März 2021 auf Ablehnung des Präsidenten des Oberlandesgerichts ***** zurückgewiesen.
In der nun zu behandelnden Eingabe beantragt der Einschreiter erkennbar erneut die Entscheidung über diesen Antrag unter Hinweis auf ein angeblich strafgesetzwidriges Verhalten der Vizepräsidentin des OGH. Diesem Antrag steht die Rechtskraft des genannten Beschlusses entgegen. Er ist daher zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:516PRA00480.21T.0831.000
Zuletzt aktualisiert am
14.10.2021
Dokumentnummer
JJT_20210831_OGH0002_516PRA00480_21T0000_000