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Entscheidung 5 Nd 515/95×

Entscheidung 5 Nd 515/95

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Geschäftszahl

5Nd515/95

Entscheidungsdatum

30.11.1995

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Zehetner als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schwarz und Dr.Baumann als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach Walter Z*****, infolge Delegierungsantrages der Hilda W*****, den

Beschluß

Spruch

gefaßt:

Rechtliche Beurteilung

Die Akten werden dem Bezirksgericht Feldkirch mit dem Auftrag zurückgestellt,

1. Namen und Anschrift aller präsumtiven Erben (angeblich sechs Geschwister) zu erheben;

2. der Einschreiterin unter Fristsetzung Gelegenheit zu geben, Vollmachten aller übrigen präsumtiven Erben vorzulegen (von den derzeit in Kopie angeschlossenen Vollmachten lautet nur die des Eduard Zieger ua auf die Einschreiterin);

3. soweit eine Vollmachtsvorlage nicht erfolgt, den betreffenden prämsutiven Erben unter Fristsetzung Gelegenheit zur Äußerung zum Delegierungsantrag der Einschreiterin zu geben;

4. sodann den Akt samt vorgelegten Vollmachten bzw abgegebenen Äußerungen dem Obersten Gerichtshof wieder vorzulegen.

Anmerkung

E40890 05J05155

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:0050ND00515.95.1130.000

Dokumentnummer

JJT_19951130_OGH0002_0050ND00515_9500000_000