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Entscheidung 5 Ob 115/22f×

Entscheidung 5 Ob 115/22f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0083156 Rechtssatz 21.12.1993Zivilrecht
Schon die Möglichkeit einer Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Miteigentümer verpflichtet den änderungswilligen Wohnungseigentümer, die Zustimmung der anderen Miteigentümer oder die Genehmigung des Außerstreitrichters einzuholen (so schon 5 …
RS0083330 Rechtssatz 05.07.1991Zivilrecht
Das Untersagungsrecht der anderen Miteigentümer und Wohnungseigentümer besteht bei Beeinträchtigung ihrer schutzwürdigen Interessen selbst dann, wenn die behördliche Bewilligung vorliegt oder doch erwirkt werden könnte.
RS0101800 Rechtssatz 30.04.1996Zivilrecht
Die Zulässigkeit einer Widmungsänderung (die gemäß § 13 Abs 2 Einleitungssatz WEG wie jede andere Änderung eines Wohnungseigentumsobjektes zu behandeln ist) kann nur beurteilt werden, wenn man die gültige Widmung des betreffenden Objekts der beabsichtigten …
RS0111757 Rechtssatz 18.03.1999Zivilrecht
Erheben die Partei und der auf ihrer Seite beigetretene Nebenintervenient Berufung, ist die Pauschalgebühr (bei identem Streitgegenstand) nur einmal zu entrichten.
RS0119528 Rechtssatz 09.11.2004Zivilrecht
Bei der Frage der Zulässigkeit einer Widmungsänderung ist zunächst auf die dem Wohnungseigentumsvertrag zugrunde liegende Widmung abzustellen. Wenn keine spezielle Geschäftsraumwidmung zwischen den Mit-und Wohnungseigentümern getroffen wurde, ist die Umwand …
RS0134620 Rechtssatz 06.10.2022Zivilrecht
Da nach der neueren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (Ra 2016/16/0095) auch der Nebenintervenient für sein Rechtsmittel eine Pauschalgebühr zu entrichten hat, gebührt dem Nebenintervenient bei Obsiegen der Hauptpartei im Rechtsmittelverfahren Bara …