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Entscheidung 5 Ob 125/24d×

Entscheidung 5 Ob 125/24d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0033798 Rechtssatz 09.03.1960Zivilrecht
Das Aufrechnungsverbot des § 1440 ABGB und § 19 RAO ist nur über Einrede zu berücksichtigen.
RS0033992 Rechtssatz 30.07.1977Zivilrecht
Das Vorliegen eines Aufrechnungsverzichtes führt zur Abweisung der Aufrechnungseinrede.
RS0040693 Rechtssatz 19.09.1973Zivilrecht
Kann über die Klagsforderung trotz eingewendeter Gegenforderung mit Teilurteil abgesprochen werden, dann ist es keineswegs folgerichtig, das Leistungsurteil nur auf jenen Teilbetrag der Klagsforderung zu beschränken, der die Gegenforderung übersteigt. Es is …
RS0040726 Rechtssatz 05.06.1968Zivilrecht
Im Falle des vertraglichen Kompensationsausschlusses hat eine urteilsmäßige Entscheidung über die aufgerechnete Gegenforderung zu entfallen; die Aufrechnungseinrede ist abzuweisen, ohne daß über den Bestand oder Nichtbestand der Gegenforderung abgesprochen …
RS0040734 Rechtssatz 16.04.1980Zivilrecht
Im Falle einer Leistungsklage hat auch das Teilurteil einen Leistungsbefehl zu enthalten, es ist der Rechtskraft fähig, löst die Leistungsfrist aus und ist vollstreckbar.
RS0041017 Rechtssatz 26.03.1935Zivilrecht
Wenn über die Gegenforderung bereits ein Exekutionstitel vorliegt, ist nur die Aufrechnung auszusprechen (§ 391 Abs 3 ZPO).
RS0041570 Rechtssatz 10.07.1985Zivilrecht
Der Kläger, dem es gemäß § 483 Abs 3 ZPO auch im Berufungsverfahren gestattet ist, die Klage zurückzunehmen, kann umso eher von mehreren in erster Instanz geltend gemachten Rechtsgründen nur mehr einen im Berufungsverfahren aufrechterhalten. An eine solche …
RS0042963 Rechtssatz 20.07.1949Zivilrecht
Angebliche Mängel des Verfahrens I. Instanz, die vom Berufungsgerichte nicht als solche anerkannt worden sind, können nicht nach § 503 Z 2 ZPO geltend gemacht werden (vgl SZ 27/4).
RS0042981 Rechtssatz 22.11.1977Zivilrecht
Ist das Berufungsgericht in die Prüfung der Frage einer allfälligen im erstinstanzlichen Verfahren unterlaufenen Nichtigkeit eingegangen und hat eine solche verneint, ist die Wahrnehmung dieser Nichtigkeit im Verfahren dritter Instanz nicht mehr möglich.
RS0043051 Rechtssatz 07.09.1966Zivilrecht
Wenn das Berufungsgericht einen Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens infolge einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung nicht wahrgenommen hat, liegt ein vom OGH wahrzunehmender Mangel des Berufungsverfahrens vor.
RS0043338 Rechtssatz 29.04.1954Zivilrecht
Der Grundsatz, dass bei Bekämpfung der rechtlichen Beurteilung die Gesetzmäßigkeit des Urteiles nach allen Richtungen zu prüfen ist, gilt dann nicht mehr, wenn ein Tatbestand (hier der des § 19 Abs 2 Z 10 MietG) von mehreren selbständigen rechtserzeugenden …
RS0043405 Rechtssatz 31.08.1950Zivilrecht
Der Beschluss des Berufungsgerichts, mit dem eine wegen Nichtigkeit erhobene Berufung verworfen wurde, kann - auch dann, wenn er in das Berufungsurteil aufgenommen wurde - weder mit Revision noch mit Rekurs bekämpft werden.
RS0120622 Rechtssatz 25.01.2006Zivilrecht
Für das Vorliegen der Voraussetzungen einer wirksamen Aufrechnung nach § 1438 ABGB kommt es auf den Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung an.
RS0128767 Rechtssatz 16.04.2013Zivilrecht
Die unrichtige Anwendung von Prozessgesetzen ist mit den Revisionsgründen der Mangelhaftigkeit oder der Nichtigkeit geltend zu machen, nicht aber mit einer Rechtsrüge. Diese bezieht sich nur auf die Sache, das meritum.