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Entscheidung 5 Ob 132/10p×

Entscheidung 5 Ob 132/10p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006491 Rechtssatz 21.12.1976Zivilrecht
Rekurslegitimation in Grundbuchsachen nur bei Beschwer. Keine Beschwer des Begünstigten bei Einverleibung eines Veräußerungs- und Belastungsverbots.
RS0006693 Rechtssatz 29.07.1953Zivilrecht
In Grundbuchssachen ist die Rekurslegitimation nach § 9 AußStrG zu beurteilen. Ohne Rechtsschutzinteresse gibt es kein Rekursrecht. Die bekämpfte Anordnung einer Zustellung gibt kein Rekursrecht, da die Zustellung eines Gerichtsbeschlusses für den Empfänger …
RS0042059 Rechtssatz 17.10.1978Zivilrecht
Die Entscheidung eines funktionell unzuständigen Gerichtes ist als nichtig aufzuheben (hier hatte das Rekursgericht die zur Frage der sachlichen Zuständigkeit ergangene Entscheidung des Erstgerichtes zu überprüfen und war für eine nun erforderliche, aber no …
RS0043969 Rechtssatz 03.10.1950Zivilrecht
Hat das Rekursgericht über einen Rekurs gegen einen Beschluss, gegen den ein abgesondertes Rechtsmittel nicht stattfindet, entschieden, so ist der dagegen erhobene Revisionsrekurs zulässig und in Abänderung des rekursgerichtlichen Beschlusses das Rechtsmitt …
RS0115201 Rechtssatz 24.04.2001Zivilrecht
Entscheidet ein Rekursgericht über den Rekurs gegen einen nicht abgesondert anfechtbaren Beschluss meritorisch statt ihn als unzulässig zurückzuweisen, ist diese Entscheidung mangels funktioneller Zuständigkeit mit Nichtigkeit behaftet.
RS0121264 Rechtssatz 12.09.2006Zivilrecht
Entscheidet ein Gericht zweiter Instanz über einen wegen fehlender Rekurslegitimation mangels Parteistellung unzulässigen Rekurs meritorisch, so ist dieser Mangel der funktionellen Zuständigkeit vom Obersten Gerichtshof aus Anlass des Revisionsrekurses als …