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Entscheidung 5 Ob 134/12k×

Entscheidung 5 Ob 134/12k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0012820 Rechtssatz 29.04.1992Zivilrecht
Im Verhältnis zu den erbrechtlichen Sonderregelungen über die Wohnung ist des Vorausvermächtnis subsidiär. Erwirbt der überlebende Ehegatte auf Grund solcher Sonderregelungen das Recht, in der Wohnung zu wohnen (tritt er etwa in das Mietverhältnis ein oder …
RS0012822 Rechtssatz 01.09.1993Zivilrecht
Das gesetzliche Vorausvermächtnis gewährt einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben oder den sonst durch das Vermächtnis Beschwerten. Der mit dem gesetzlichen Vorausvermächtnis des überlebenden Ehegatten an der Ehewohnung Belastete ist nicht gehalten …
RS0012871 Rechtssatz 28.03.1972Zivilrecht
Der Pflichtteilsanspruch unterscheidet sich von anderen Erbteilen dadurch, daß er grundsätzlich eine Forderung auf einen verhältnismäßigen Teil des Nachlaßwertes, jedoch eine Forderung auf einen aliquoten Teil des Nachlasses ist (EFSlg 1482). Er ist eine Sc …
RS0013249 Rechtssatz 23.05.1967Zivilrecht
Der Anspruch eines Teilhabers auf Aufhebung der Gemeinschaft ist ein unbedingter Anspruch.
RS0013287 Rechtssatz 06.12.1966Zivilrecht
Unzeit ist ein objektiver außerhalb der Beteiligten bestehender und für alle Beteiligten in gleicher Weise wirkender Umstand, der die Teilung zwar nicht verhindert, aber zur gegebenen Zeit unzweckmäßig und für beide Teile schädigend macht. Sie liegt insbeso …
RS0013321 Rechtssatz 29.06.1983Zivilrecht
Auch für das Teilungshindernis des Nachteils der übrigen Miteigentümer ist Voraussetzung, dass es sich um bloß vorübergehende Umstände handelt, die in Bälde wegfallen und beseitigt werden können.