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Entscheidung 5 Ob 134/21y×

Entscheidung 5 Ob 134/21y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0036281 Rechtssatz 14.07.1954Zivilrecht
Die Erteilung einer Verbesserungsfrist zur Behebung eines Formmangels durch das Erstgericht für ein bereits verspätet eingebrachtes Rechtsmittel saniert nicht diese Verspätung.
RS0047754 Rechtssatz 29.05.1974Zivilrecht
Das Recht auf persönlichen Verkehr zwischen Eltern und Kindern ist ein allgemein anzuerkennendes Menschenrecht. Darüber hinaus ist aber ein Mindestmaß persönlicher Beziehungen eines Kindes zu beiden Elternteilen höchst erwünscht und wird im Dienst der gesun …
RS0047950 Rechtssatz 30.06.1977Zivilrecht
Das letztlich im Interesse des Kindes gelegene Besuchsrecht darf nur aus besonders triftigen Gründen vorübergehend eingestellt werden (hier: "angstbetonte Beziehung" des Kindes zum Vater reicht nicht aus).
RS0047981 Rechtssatz 27.06.1988Zivilrecht
Es ist nicht sinnvoll, einen mündigen Minderjährigen zur Aufnahme des persönlichen Verkehrs zu zwingen, weil dadurch seine ablehnende Haltung noch vertieft und verstärkt würde (so schon 7 Ob 617/87).
RS0048068 Rechtssatz 13.07.1982Zivilrecht
Das Recht auf persönlichen Verkehr hat im Konfliktsfall gegenüber dem Wohl des Kindes zurückzustehen. Der Konflikt muss jedoch in seinen nachteiligen Auswirkungen auf das Kind jenes Maß überschreiten, das als natürliche Folge der Zerrüttung des Familienband …
RS0106312 Rechtssatz 26.07.1996Zivilrecht
Obsorgeentscheidungen haben eine zukunftsbezogene Rechtsgestaltung zum Inhalt. Sie können nur dann sachgerecht sein, wenn sie auf einer aktuellen bis in die jüngste Gegenwart reichenden Tatsachengrundlage beruhen.
RS0108631 Rechtssatz 16.09.1997Zivilrecht
Ist die im Außerstreitverfahren uneingeschränkt (§ 11 Abs 1 AußStrG) geltende vierzehn-tägige Frist zur Erstattung einer Rekursbeantwortung nicht eingehalten worden, zumal die Vorschriften der ZPO über die Gerichtsferien gemäß Art XXXVI auf die Angelegenhei …