Begründung:
Der Beklagte mietete ab 1. 3. 1986 die 163,65 m² große Wohnung Top 19, ***** zu einem monatlichen Hauptmietzins von netto ATS 2.995 an. In der Folge führte der Hauptmieter umfangreiche Sanierungs- und Verbesserungsarbeiten durch, um die Räumlichkeiten auf einen zeitgemäßen Standard zu bringen. Zuletzt erfolgte 1996 eine komplette Renovierung der Wohnung.
Ab 1. 10. 1998 vermietete der Beklagte die gesamte Wohnung auf drei Jahre befristet zu einem monatlichen Untermietzins von insgesamt ATS 22.000 inklusive Betriebskosten und Mehrwertsteuer. Das Untermietverhältnis wurde um zwei Jahre bis 1. 10. 2003 bei einem monatlichen Untermietzins von ATS 23.000 inklusive BK und MwSt verlängert. Der Untermieter trägt die Kosten für Gas, Strom und Telefon, ansonsten hat er keine weiteren Auslagen. Der Beklagte verpflichtete sich weiters zur Übernahme aller regelmäßigen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten in der Wohnung, zur Reparatur aller Schäden ungeachtet welche Ursache und stellte Putzmittel zur Verfügung. Darüber hinaus übernahm er die Kosten einer Haushaltsversicherung (jährlich ATS 1.778) und für einen Pay-TV-Sender (monatlich ATS 575). Ebenfalls im Untermietzins inkludiert ist die Überlassung eines vom Beklagten in St. Anton angemieteten Chalets für eine Woche der Wintersaison. Der Beklagte überließ dem Untermieter insgesamt fünf Kästen.
Das Erstgericht ging von folgenden monatlichen Nettoleistungen des Beklagten an den Untermieter aus:
monatliche Amortisationsquote der
Investitionen ATS 4.582,18/EUR 333
Service, Wartungs- und Zusatz-
leistungen (ATS 2000: § 273 ZPO)
SAT-TV Paket ATS 575
Haushaltsversicherung ATS 148,17
Kosten für die überlassenen
Kästen (ATS 500: § 273 ZPO)
Gesamt ATS 7.805,35 + 10 % USt =
insgesamt ATS 8.585,89
zuzüglich des bei Zustellung der Kündigung vorgeschriebenen Hauptmietzinses brutto ATS 8.159,17 = ATS 16.745,06, was eine Differenz zum Untermietzins von ATS 23.000 von ATS 6.254,94 und eine Überschreitung von 37 % ergibt.
Das Berufungsgericht billigte diese ermittelten Leistungen mit Ausnahme der Punkte Mobiliar und regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten und kam so zu einer Leistungssumme von ATS 5.305,35 und einem Bruttohauptmietzins von ATS 8.159 = ATS 13.464,35 (Überschreitung 70,8 %).