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Entscheidung 5 Ob 141/19z×

Entscheidung 5 Ob 141/19z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006261 Rechtssatz 14.11.1990Zivilrecht
Auch im Bereich des vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verfahrens außer Streitsachen sind subjektive Behauptungslastregeln und Beweislastregeln jedenfalls dann heranzuziehen, wenn über vermögensrechtliche Ansprüche, in denen sich die Parteien in versch …
RS0047452 Rechtssatz 13.09.1990Zivilrecht
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Gerichte zweiter Instanz (EFSlg 42752, EFSlg 50441 ua), dass ein die übliche Dauer überschreitendes Besuchsrecht zu einer Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung führen kann.
RS0047536 Rechtssatz 15.12.1992Zivilrecht
Der Unterhaltsschuldner hat darzutun, dass und wie er seiner Verpflichtung, nach Kräften zum Unterhalt beizutragen, nachgekommen ist. Ist ein Arbeitsloser nicht als arbeitssuchend beim Arbeitsamt gemeldet, ist für diesen Zeitraum die Anspannungstheorie anzu …
RS0111084 Rechtssatz 29.10.1998Zivilrecht
Der Unterhaltspflichtige ist allerdings für alle seine Unterhaltsverpflichtung aufhebenden oder vermindernden Umstände behauptungspflichtig und beweispflichtig. Ihm obliegt es, Art und Umfang der geltend gemachten Sachaufwendungen (hier: Anschaffungskosten …
RS0116145 Rechtssatz 31.01.2002Zivilrecht
Naturalunterhalt ist die unmittelbare Befriedigung der angemessenen Kindesbedürfnisse durch Sachleistungen oder Dienstleistungen, die der Unterhaltspflichtige selbst erbringt oder deren Erbringung durch Dritte er bezahlt. Die Bezahlung von Wohnungsbenützung …
RS0130654 Rechtssatz 23.02.2016Zivilrecht
Ein Betreuungsverhältnis von 4:3 ist als annähernd gleichteilige Betreuung zu beurteilen.
RS0131331 Rechtssatz 27.02.2017Zivilrecht
Voraussetzung für die Anwendung des sogenannten „betreuungsrechtlichen Unterhaltsmodells“, welches nach der neueren Judikatur zu einem Entfall des Geldunterhaltsanspruchs des Kindes gegenüber seinen Eltern führt, ist neben der gleichwertigen Betreuungs‑ und …