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Entscheidung 5 Ob 197/13a×

Entscheidung 5 Ob 197/13a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0004574 Rechtssatz 03.03.1937Zivilrecht
Das Klagebegehren der Teilungsklage kann auch das Begehren enthalten, daß die gemeinsame Liegenschaft nach bestimmten, in der Klage formulierten Versteigerungsbedingungen versteigert werde.
RS0008632 Rechtssatz 06.11.1974Zivilrecht
Der Zivilteilungskläger kann grundsätzlich auch Versteigerungsbedingungen zum Gegenstand des Klagebegehrens machen. Bei Bedachtnahme auf die derzeitige schleichende Inflation erfolgt jedoch zwar nicht das Teilungsbegehren an sich, aber eine urteilsmäßige, a …
RS0013246 Rechtssatz 24.03.1981Zivilrecht
Da der Aufhebungsanspruch aus dem Gemeinschaftsverhältnis und nicht aus dem ideellen Eigentumsanteil an der gemeinschaftlichen Sache folgt und deshalb schuldrechtlicher Natur ist, stellen sich die Aufhebungshindernisse als gesetzliche Anerkennung und Konkre …
RS0013247 Rechtssatz 07.07.1982Zivilrecht
Aus der Unbedingtheit des Anspruches auf Aufhebung der Gemeinschaft ergibt sich, dass das Teilungsbegehren keiner Begründung aus der Interessenlage der klagenden Partei bedarf; die beklagte Partei trifft dagegen die Behauptungs- und Beweislast für das Vorli …
RS0013249 Rechtssatz 23.05.1967Zivilrecht
Der Anspruch eines Teilhabers auf Aufhebung der Gemeinschaft ist ein unbedingter Anspruch.
RS0013287 Rechtssatz 06.12.1966Zivilrecht
Unzeit ist ein objektiver außerhalb der Beteiligten bestehender und für alle Beteiligten in gleicher Weise wirkender Umstand, der die Teilung zwar nicht verhindert, aber zur gegebenen Zeit unzweckmäßig und für beide Teile schädigend macht. Sie liegt insbeso …
RS0013312 Rechtssatz 24.03.1960Zivilrecht
Unzeit liegt vor, wenn die Feilbietung des zwei geschiedenen Ehegatten gehörigen Hauses die Obdachlosigkeit der ehelichen, minderjährigen, noch nicht selbsterhaltungsfähigen Kinder dieser Ehegatten zur Folge hätte, die dem beklagten Ehegatten, der mit ihnen …
RS0013321 Rechtssatz 29.06.1983Zivilrecht
Auch für das Teilungshindernis des Nachteils der übrigen Miteigentümer ist Voraussetzung, dass es sich um bloß vorübergehende Umstände handelt, die in Bälde wegfallen und beseitigt werden können.
RS0013323 Rechtssatz 22.09.1981Zivilrecht
Ein chronisches Leiden eines Miteigentümers kann kein Teilungshindernis sein. Nur in jenen Ausnahmefällen, in denen dem Tode nahe Personen übersiedelt werden müssten, gebietet die natürliche menschliche Rücksichtnahme die Aufschiebung des Teilungsausspruches.
RS0013336 Rechtssatz 04.07.1952Zivilrecht
Dauernde oder nicht zu beseitigende Nachteile, die durch die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft unter allen Umständen eintreten müssen, die sohin nicht durch vorübergehende Umstände bedingt sind, können dem Teilungsbegehren nicht mit Erfolg entgegensetz …