Entscheidung 5 Ob 234/21d
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Dokumenttyp
Entscheidungstext
Entscheidungsdatum
27.01.2022
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. G*, gegen die beklagte Partei E*, vertreten durch Dr. Roland Garstenauer, Rechtsanwalt in Salzburg, wegen 21.000 EUR sA und Feststellung (Streitwert 10.000 EUR), infolge der außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht vom 19. Oktober 2021, GZ 1 R 147/21z-67, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revisionsbeantwortung der beklagten Partei wird zurückgewiesen.
B e g r ü n d u n g :
Rechtliche Beurteilung
[1] Die außerordentliche Revision der klagenden Partei wurde mit Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 20. Dezember 2021 mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Die beklagte Partei hat am 12. Jänner 2022 beim Erstgericht eine nicht freigestellte Revisionsbeantwortung eingebracht, die dem Obersten Gerichtshof am 13. Jänner 2022 übermittelt wurde. Sie ist wegen inzwischen endgültig erledigter Rechtssache zurückzuweisen (RIS-Justiz RS0124353; RS0043690 [T4, T8]). [1] Die außerordentliche Revision der klagenden Partei wurde mit Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 20. Dezember 2021 mangels der Voraussetzungen des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO zurückgewiesen. Die beklagte Partei hat am 12. Jänner 2022 beim Erstgericht eine nicht freigestellte Revisionsbeantwortung eingebracht, die dem Obersten Gerichtshof am 13. Jänner 2022 übermittelt wurde. Sie ist wegen inzwischen endgültig erledigter Rechtssache zurückzuweisen (RIS-Justiz RS0124353; RS0043690 [T4, T8]).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:0050OB00234.21D.0127.000
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2022
Dokumentnummer
JJT_20220127_OGH0002_0050OB00234_21D0000_000