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Entscheidung 5 Ob 45/18f×

Entscheidung 5 Ob 45/18f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0002504 Rechtssatz 10.06.1975Zivilrecht
Das bescheidmäßig eingeräumte Belastungs- und Veräußerungsverbot nach § 6 TirLSG hindert während der Darlehenslaufzeit jede Veräußerungsart, auch die Zwangsversteigerung.
RS0002534 Rechtssatz 22.10.1974Zivilrecht
Der Umfang eines Veräußerungsverbotes muss, wenn es sich um ein gesetzliches handelt, dem entsprechenden Gesetz entnommen werden. Das Gesetz kann entweder die Veräußerung einer Sache schlechtweg oder eine bestimmte Art der Veräußerung verbieten, oder die Ve …
RS0002683 Rechtssatz 02.10.1963Zivilrecht
Das Veräußerungsverbot nach § 26 WBFG 1954 verhindert seinem ausdrücklichen Wortlaut nach nur Rechtsgeschäfte unter Lebenden, die ohne schriftliche Zustimmung des Landes abgeschlossen werden, nicht aber Exekutionsmaßnahmen.
RS0010778 Rechtssatz 20.05.1958Zivilrecht
Der Anspruch eines Miteigentümers auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft und Teilung wird durch ein Veräußerungs- und Belastungsverbot, das auf einem Liegenschaftsanteil eines anderen Miteigentümers einverleibt ist, nicht berührt.
RS0010783 Rechtssatz 20.03.1928Zivilrecht
Das auf dem Liegenschaftsanteil eines Miteigentümers eingetragene Belastungsverbot und Veräußerungsverbot steht dem Begehren des anderen Miteigentümers auf Aufhebung der Gemeinschaft nicht entgegen.
RS0012561 Rechtssatz 17.05.1978Zivilrecht
Die Belastung des Anteils eines mit der Aufhebungsklage belangten Miteigentümers durch eine fideikommissarische Substitution oder ein Besitznachfolgerecht bildet kein Teilungshindernis.
RS0013236 Rechtssatz 29.08.1979Zivilrecht
Eine Zivilteilung kommt nur dann in Betracht, wenn eine Naturalteilung nicht möglich ist. Ein Klagebegehren auf Zivilteilung ist daher abzuweisen, wenn eine Naturalteilung möglich ist.
RS0013246 Rechtssatz 24.03.1981Zivilrecht
Da der Aufhebungsanspruch aus dem Gemeinschaftsverhältnis und nicht aus dem ideellen Eigentumsanteil an der gemeinschaftlichen Sache folgt und deshalb schuldrechtlicher Natur ist, stellen sich die Aufhebungshindernisse als gesetzliche Anerkennung und Konkre …
RS0013247 Rechtssatz 07.07.1982Zivilrecht
Aus der Unbedingtheit des Anspruches auf Aufhebung der Gemeinschaft ergibt sich, dass das Teilungsbegehren keiner Begründung aus der Interessenlage der klagenden Partei bedarf; die beklagte Partei trifft dagegen die Behauptungs- und Beweislast für das Vorli …
RS0013249 Rechtssatz 23.05.1967Zivilrecht
Der Anspruch eines Teilhabers auf Aufhebung der Gemeinschaft ist ein unbedingter Anspruch.
RS0013269 Rechtssatz 29.02.1984Zivilrecht
"Unzeit" und "Nachteile der übrigen" bilden zwei selbständige Teilungshindernisse.
RS0013287 Rechtssatz 06.12.1966Zivilrecht
Unzeit ist ein objektiver außerhalb der Beteiligten bestehender und für alle Beteiligten in gleicher Weise wirkender Umstand, der die Teilung zwar nicht verhindert, aber zur gegebenen Zeit unzweckmäßig und für beide Teile schädigend macht. Sie liegt insbeso …
RS0013321 Rechtssatz 29.06.1983Zivilrecht
Auch für das Teilungshindernis des Nachteils der übrigen Miteigentümer ist Voraussetzung, dass es sich um bloß vorübergehende Umstände handelt, die in Bälde wegfallen und beseitigt werden können.
RS0013324 Rechtssatz 19.10.1955Zivilrecht
Es sind auch die Umstände zu berücksichtigen, die einen "Nachteil" nur für einen der Miteigentümer mit sich bringen können. In einem solchen Falle hat eine Interessenabwägung stattzufinden (5/6 Eigentümerin eines Hauses in der Hinterbrühl klagt die 1/6 Eige …
RS0013329 Rechtssatz 10.02.1982Zivilrecht
Unter einem "Nachteil" werden nicht solche Nachteile eines Miteigentümers verstanden, die sich als Folge einer Zivilteilung notwendigerweise immer ergeben, sondern es muß sich um Nachteile handeln, die sich bei einem Aufschub der Teilung für eine absehbare …
RS0013336 Rechtssatz 04.07.1952Zivilrecht
Dauernde oder nicht zu beseitigende Nachteile, die durch die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft unter allen Umständen eintreten müssen, die sohin nicht durch vorübergehende Umstände bedingt sind, können dem Teilungsbegehren nicht mit Erfolg entgegensetz …
RS0013829 Rechtssatz 29.09.1965Zivilrecht
Naturalteilung ist die Zerlegung einer gemeinschaftlichen Sache in Teile von annähernd gleicher Beschaffenheit, sodass die Summe der Werte der Teile dem Wert der ungeteilten Sache gleichkommt.
RS0013831 Rechtssatz 06.10.1964Zivilrecht
Die Realteilung ist tunlich, wenn ohne Notwendigkeit eines unverhältnismäßig großen Wertausgleiches in Geld und eine beträchtliche Wertverminderung die Sache in Teile zerlegt werden kann, so dass der Wert des Ganzen in den Teilen erhalten bleibt (Teilung ei …
RS0013851 Rechtssatz 30.06.1971Zivilrecht
Bei Realteilung hat jeder Miteigentümer einen Teil von annähernd gleicher Beschaffenheit und gleichem Wert zu erhalten.
RS0013854 Rechtssatz 13.11.1959Zivilrecht
Bei der Realteilung müssen alle Teilhaber dem Werte nach gleichgehalten werden. Nur geringfügige Unterschiede des Wertes können durch Geld ausgeglichen werden. Die Frage, ob einem Miteigentümer ein Ersatzanspruch in Geld iSd § 418 Satz 2 ABGB gegen die ande …
RS0013856 Rechtssatz 20.05.1958Zivilrecht
Naturalteilung ist nur dann zulässig, wenn der zu bezahlende Wertausgleich geringfügig ist.
RS0037920 Rechtssatz 08.03.1995Zivilrecht
Ein Aufschub von insgesamt fünf Jahren ist teilungswilligen Miteigentümern von vorneherein nicht zumutbar.