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Entscheidung 5 Ob 77/19p×

Entscheidung 5 Ob 77/19p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0002519 Rechtssatz 18.06.1986Zivilrecht
Ist das Bewilligungsgericht nicht auch Grundbuchsgericht, so hat es die Frage der Zulässigkeit der Pfandrechtseinverleibung im Hinblick auf den Buchstand nicht weiter zu untersuchen. Ob die Eintragung mit Rücksicht auf den Buchstand zulässig ist, hat vielme …
RS0004558 Rechtssatz 30.04.1958Zivilrecht
Urteile, die Grundlage einer Eigentumseinverleibung bilden sollen, brauchen den Rechtsgrund für die Eigentumsübertragung nicht anzuführen.
RS0004572 Rechtssatz 30.04.1958Zivilrecht
Auf Grund rechtskräftiger Urteile kann Exekution gemäß § 350 EO geführt werden und können Einverleibungen gemäß § 33 Abs 1 lit d GBG 1955 stattfinden, ohne dass der Rechtsgrund der Leistung aus ihnen ersichtlich ist (Bartsch GBG 7.Aufl S 124, 125).
RS0010782 Rechtssatz 02.03.1976Zivilrecht
Kraft Gesetzes eintretenden Eigentumserwerb hindert ein vertragliches Veräußerungsverbot und Belastungsverbot nicht.
RS0011977 Rechtssatz 06.03.1957Zivilrecht
Ein vertragliches Veräußerungsverbot und Belastungsverbot hindert nicht die exekutive Einverleibung einer ersessenen Servitut.
RS0060573 Rechtssatz 15.12.1992Zivilrecht
Es ist dem Grundbuchsgericht verwehrt, eine undeutliche und zu begründeten Zweifeln Anlass gebenden Urkunde auszulegen. Durch den Inhalt der Urkunden erweckte und nicht restlos beseitigte Zweifel haben vielmehr zur Abweisung des Grundbuchsgesuchs zu führen.
RS0060878 Rechtssatz 15.05.1974Zivilrecht
Gemäß § 94 Abs 1 GBG hat das Grundbuchsgericht das Ansuchen und dessen Beilagen einer genauen Prüfung zu unterziehen. Es darf eine grundbücherliche Eintragung unter anderem nur dann bewilligen, wenn das Begehren durch den Inhalt der beigebrachten Urkunden b …