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Entscheidung 6 Fsc 1/20d×

Entscheidung 6 Fsc 1/20d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Geschäftszahl

6Fsc1/20d

Entscheidungsdatum

26.11.2021

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Gitschthaler als Vorsitzenden, den Hofrat Univ.-Prof. Dr. Kodek und die Hofrätin Dr. Faber als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Ing. S*****, wegen Verletzung des Datenschutzes gemäß Paragraph 85, GOG, infolge Berichtigungsantrags des Antragstellers den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Antrag wird abgewiesen.

Text

Begründung:

[1]                  Mit Beschluss vom 22. 7. 2020 wies der Oberste Gerichtshof den Fristsetzungsantrag des Antragstellers vom 27. 6. 2020, der Oberste Gerichtshof möge dem Oberlandesgericht Graz eine Frist zur Ausfertigung der Entscheidung 5 Nc 5/20a-9 (gemeint: 4 Nc 5/20a-9) vom 3. 6. 2020 setzen, zurück.

[2]                  Der Antragsteller begehrt die Berichtigung der Begründung des Beschlusses des Obersten Gerichtshofs vom 22. 7. 2020, weil die ihm zugestellte Ausfertigung des Beschlusses des Oberlandesgerichts Graz vom 3. 6. 2020 die Ordnungsnummer 3, nicht die Ordnungsnummer 9, getragen habe.

Rechtliche Beurteilung

[3] Wie sich aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Graz vom 19. 5. 2021,  4 Nc 5/20a, ergibt, erfolgte die Zustellung des Beschlusses vom 3. 6. 2020 an den Antragsteller aus einem Versehen unter der Ordnungsnummer 3, wohingegen es sich richtig um die Ordnungsnummer 9 des Aktes 4 Nc 5/20a handelte. Die Bezugnahme des Beschlusses des Obersten Gerichtshofs vom 22. 7. 2020 auf die Entscheidung „4 Nc 5/20a-9“ des Oberlandesgerichts Graz ist daher nicht unrichtig. Die Voraussetzungen einer Berichtigung gemäß Paragraphen 419, 430, ZPO liegen nicht vor.

Textnummer

E133542

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:006FSC00001.20D.1126.000

Im RIS seit

02.02.2022

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2022

Dokumentnummer

JJT_20211126_OGH0002_006FSC00001_20D0000_000

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