Entscheidung 6 Nc 28/22b
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Dokumenttyp
Entscheidungstext
Entscheidungsdatum
21.12.2022
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Gitschthaler als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Nowotny und Mag. Pertmayr als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H* D*, vertreten durch Dr. Gerhard Pail, Rechtsanwalt in Oberwart, gegen die beklagte Partei S* L*, vertreten durch Mag. Dr. Theresa Böhler, Rechtsanwältin in Wörgl, wegen 486,80 EUR sA, über den Delegierungsantrag der klagenden Partei in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die von der klagenden Partei erklärte Zurückziehung ihres Delegierungsantrags wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
[1] Der Kläger hat seinen Delegierungsantrag mit Schriftsatz vom 13. 12. 2022 zurückgezogen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:0060NC00028.22B.1221.000
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2023
Dokumentnummer
JJT_20221221_OGH0002_0060NC00028_22B0000_000