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Entscheidung 6 Ob 11/20s×

Entscheidung 6 Ob 11/20s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0060051 Rechtssatz 23.01.1992Zivilrecht
Dem Gesellschafter einer zu einhundert Prozent an einer Tochtergesellschaft beteiligten Muttergesellschaft stehen Auskunftsrechte und Einsichtsrechte hinsichtlich der Tochtergesellschaft zu.
RS0060098 Rechtssatz 06.09.1990Zivilrecht
Dem GmbH-Gesellschafter steht ein nicht näher zu begründender umfassender Informationsanspruch gegen die Gesellschaft zu. Ein ausgeschiedener Gesellschafter hat sein Informationsinteresse schon bei außergerichtlicher Geltendmachung konkret darzulegen. Infor …
RS0105318 Rechtssatz 30.09.1996Zivilrecht
Der Informationsanspruch, der grundsätzlich alle rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und gegenüber Dritten erfasst, ist vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beherrscht.
RS0105319 Rechtssatz 30.09.1996Zivilrecht
Da Gegenstand des Informationsrechtes die Angelegenheiten der Gesellschaft, alle rechtlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse innerhalb der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und gegenüber Dritten ist, können auch Angelegenheiten von Unternehmen, an d …
RS0107752 Rechtssatz 19.06.1997Zivilrecht
Die Inanspruchnahme des Individualrechtes des Gesellschafters auf Information ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn damit gesellschaftsfremde, die Gesellschaft schädigende Interessen verfolgt werden.
RS0121480 Rechtssatz 17.10.2006Zivilrecht
Das Fragerecht der Teilnehmer dient auch der Information der anderen Aktionäre und der Hauptversammlung als Ganzer.