Entscheidung 6 Ob 118/26k
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Dokumenttyp
Entscheidungstext
Entscheidungsdatum
12.08.2026
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Hofer-Zeni-Rennhofer als Vorsitzende sowie die Hofrätinnen und Hofräte Hon.-Prof. Dr. Faber, Mag. Pertmayr, Dr. Weber und Mag. Nigl LL.M. als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F* GmbH, *, vertreten durch Mag. Ulrich Kopetzki, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei E*, geboren am *, vertreten durch Mag. Marcus Hohenecker, Rechtsanwalt in Groß-Enzersdorf, wegen 1.236,45 EUR sA und Feststellung, im Verfahren über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 24. April 2024, GZ 63 R 234/23m-29, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Favoriten vom 27. September 2023, GZ 76 C 11/23v-22, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Antrag der klagenden Partei vom 9. Juli 2026 auf Fortsetzung des Verfahrens wird abgewiesen.
Die klagende Partei hat die Kosten dieses Antrags selbst zu tragen.
Rechtliche Beurteilung
[1] Mit Beschluss vom 26. November 2025 zu 6 Ob 141/24i hat der Senat das Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) über die Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) vom 28. August 2025 zu VI ZR 258/24 (vom EuGH behandelt zu C-654/25) und des Amtsgerichts Arnsberg (Deutschland) vom 31. Juli 2024 (vom EuGH behandelt zu C-526/24) unterbrochen.
[2] Die Voraussetzungen für die Fortsetzung des Verfahrens liegen derzeit nicht vor.
[3] Bei Vorliegen der Fortsetzungsvoraussetzungen wird das Verfahren von Amts wegen fortgesetzt werden (vgl Beschluss vom 26. 11. 2025). Bei Vorliegen der Fortsetzungsvoraussetzungen wird das Verfahren von Amts wegen fortgesetzt werden vergleiche Beschluss vom 26. 11. 2025).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2026:0060OB00118.26K.0812.000
Zuletzt aktualisiert am
18.09.2026
Dokumentnummer
JJT_20260812_OGH0002_0060OB00118_26K0000_000