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Entscheidung 6 Ob 118/26k×

Entscheidung 6 Ob 118/26k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Geschäftszahl

6Ob118/26k

Entscheidungsdatum

12.08.2026

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Hofer-Zeni-Rennhofer als Vorsitzende sowie die Hofrätinnen und Hofräte Hon.-Prof. Dr. Faber, Mag. Pertmayr, Dr. Weber und Mag. Nigl LL.M. als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F* GmbH, *, vertreten durch Mag. Ulrich Kopetzki, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei E*, geboren am *, vertreten durch Mag. Marcus Hohenecker, Rechtsanwalt in Groß-Enzersdorf, wegen 1.236,45 EUR sA und Feststellung, im Verfahren über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 24. April 2024, GZ 63 R 234/23m-29, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Favoriten vom 27. September 2023, GZ 76 C 11/23v-22, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Antrag der klagenden Partei vom 9. Juli 2026 auf Fortsetzung des Verfahrens wird abgewiesen.

Die klagende Partei hat die Kosten dieses Antrags selbst zu tragen.

Text

Begründung:

Rechtliche Beurteilung

[1]                 Mit Beschluss vom 26. November 2025 zu 6 Ob 141/24i hat der Senat das Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) über die Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) vom 28. August 2025 zu VI ZR 258/24 (vom EuGH behandelt zu C-654/25) und des Amtsgerichts Arnsberg (Deutschland) vom 31. Juli 2024 (vom EuGH behandelt zu C-526/24) unterbrochen.

[2]              Die Voraussetzungen für die Fortsetzung des Verfahrens liegen derzeit nicht vor.

[3]         Bei Vorliegen der Fortsetzungsvoraussetzungen wird das Verfahren von Amts wegen fortgesetzt werden vergleiche Beschluss vom 26. 11. 2025).

Textnummer

E148474

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2026:0060OB00118.26K.0812.000

Im RIS seit

18.09.2026

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2026

Dokumentnummer

JJT_20260812_OGH0002_0060OB00118_26K0000_000