Rechtstracker.at
Entscheidung 6 Ob 131/21i×

Entscheidung 6 Ob 131/21i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0043338 Rechtssatz 29.04.1954Zivilrecht
Der Grundsatz, dass bei Bekämpfung der rechtlichen Beurteilung die Gesetzmäßigkeit des Urteiles nach allen Richtungen zu prüfen ist, gilt dann nicht mehr, wenn ein Tatbestand (hier der des § 19 Abs 2 Z 10 MietG) von mehreren selbständigen rechtserzeugenden …
RS0052929 Rechtssatz 29.05.1995Zivilrecht
Ob im konkreten Fall die Voraussetzungen zur Annahme der Auflösung der häuslichen Gemeinschaft vorliegen, stellt wegen der Einzelfallbezogenheit keine erhebliche Rechtsfrage iS des § 502 Abs 1 ZPO dar.
RS0056987 Rechtssatz 31.03.1982Zivilrecht
Eine häusliche Gemeinschaft setzt gemeinsames Wohnen in einem Haus oder einer Wohnung voraus (Schwind, Eherecht 2.Auflage 231); es wird eine Beziehung der Ehegatten vorausgesetzt, die als Gemeinschaft anzusehen ist, sodaß vorübergehende, gelegentliche Besuc …
RS0057036 Rechtssatz 11.04.1951Zivilrecht
Die häusliche Gemeinschaft ist nicht aufgehoben, wenn die Gatten zwar getrennt wohnen, jedoch die Frau für den Mann kocht und mit diesem regelmäßig die Hauptmahlzeiten einnimmt.
RS0057116 Rechtssatz 17.06.1953Zivilrecht
Unter häuslicher Gemeinschaft nach § 55 EheG ist die Geschlechtsgemeinschaft, Wohnungsgemeinschaft und Wirtschaftsgemeinschaft zu verstehen. Erst wenn alle drei Voraussetzungen weggefallen sind, kann von einer Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft gesproche …
RS0057167 Rechtssatz 01.03.1979Zivilrecht
Fallweiser Geschlechtsverkehr besagt über die Intensität der Beziehungen nicht gar viel und schließt daher die Unheilbarkeit einer Ehezerrüttung nicht aus.