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Entscheidung 6 Ob 167/13x×

Entscheidung 6 Ob 167/13x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0004018 Rechtssatz 30.06.1971Zivilrecht; Strafrecht
Bedingte Forderungen, bei denen der Rechtsgrund schon vorhanden oder der rechtserzeugende Tatbestand zum Teil gegeben ist, können gepfändet werden.
RS0019610 Rechtssatz 31.05.1983Zivilrecht
§ 1014 ABGB normiert auch eine verschuldensunabhängige Erfolgshaftung des Gewaltgebers für allen mit der Erfüllung des Auftrages verbundenen Schaden.
RS0019747 Rechtssatz 31.05.1983Zivilrecht
§ 1014 ABGB verpflichtet den Gewaltgeber zum Schadenersatz, soweit es um die typischen Gefahren des aufgetragenen Geschäftes - also um eine Art "Betriebsgefahr" - geht; er umfaßt nur den "ex causa mandati", nicht aber auch den "ex occasione mandati" entstan …
RS0051527 Rechtssatz 15.11.1976Zivilrecht
Als aufschiebend bedingte Forderungen im Sinne der KO sind nicht nur solche anzusehen, die zufolge rechtsgeschäftlicher Bestimmung von einem Ereignis abhängen sollen; hierher gehören vielmehr auch gesetzlich bedingte Ansprüche; der Eintritt der Bedingung mu …
RS0062813 Rechtssatz 08.10.1953Zivilrecht
Ein Ersatzanspruch des Kommissionärs ist ohne Rücksicht auf das Verschulden des Kommittenten nach den Grundsätzen von Treu und Glauben dann anzunehmen, wenn es sich um Schäden handelt, die der Kommissionär unmittelbar durch die Ausführung der Kommission ode …
RS0113252 Rechtssatz 16.03.2000Zivilrecht
Zu den Aufwendungen, die der Kommittent dem Kommissionär zu ersetzen hat, gehört auch der Anspruch des Kommissionärs auf Befreiung von Verbindlichkeiten, die er eingegangen ist. Dem Kommissionär sind die Aufwendungen auch dann zu ersetzen, wenn das Geschäft …