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Entscheidung 6 Ob 182/16g×

Entscheidung 6 Ob 182/16g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0047735 Rechtssatz 10.10.1956Zivilrecht
Besuchsrecht des ehelichen Vaters für ein achtzehn Monate altes Kind.
RS0047754 Rechtssatz 29.05.1974Zivilrecht
Das Recht auf persönlichen Verkehr zwischen Eltern und Kindern ist ein allgemein anzuerkennendes Menschenrecht. Darüber hinaus ist aber ein Mindestmaß persönlicher Beziehungen eines Kindes zu beiden Elternteilen höchst erwünscht und wird im Dienst der gesun …
RS0047934 Rechtssatz 04.10.1973Zivilrecht
Das Besuchsrecht ist ein Recht des Elternteiles. Wie weit er davon Gebrauch macht, bleibt ihm überlassen, und er kann nicht gewissermaßen Ersatz für nicht ausgeübte Rechte (hier Nachholung versäumter Besuchszeiten) begehren.
RS0047950 Rechtssatz 30.06.1977Zivilrecht
Das letztlich im Interesse des Kindes gelegene Besuchsrecht darf nur aus besonders triftigen Gründen vorübergehend eingestellt werden (hier: "angstbetonte Beziehung" des Kindes zum Vater reicht nicht aus).
RS0047958 Rechtssatz 12.07.1967Zivilrecht
Für die Regelung des Besuchsrechtes ist allein das Wohl des Kindes ausschlaggebend.
RS0047991 Rechtssatz 27.08.1992Zivilrecht
Dem Zweck der Regelung des persönlichen Verkehrs zwischen dem Kind und dem nicht obsorgeberechtigten Elternteil kann insbesondere dann, wenn die Aufrechterhaltung des erforderlichen persönlichen Kontaktes wegen besonderer Umstände (etwa große räumliche Entf …
RS0048072 Rechtssatz 03.07.1979Zivilrecht
Die Aufrechterhaltung des Kontaktes zu beiden Elternteilen ist grundsätzlich für eine gedeihliche Entwicklung des Kindes erforderlich und liegt daher im wohlverstandenen Interesse des Kindes.
RS0048343 Rechtssatz 04.10.1972Zivilrecht
Das Besuchsrecht soll der Aufrechterhaltung des auf der Blutsverwandtschaft beruhenden persönlichen Naheverhältnisses zwischen Eltern und Kindern dienen; es soll eine gegenseitige Entfremdung verhindern und zugleich dem betreffenden Elternteil die Möglichke …
RS0048632 Rechtssatz 20.02.1992Zivilrecht
Bei der Entscheidung über die Obsorge für ein Kind ist ausschließlich dessen Wohl maßgebend, wobei nicht nur von der momentanen Situation ausgegangen werden darf, sondern auch Zukunftsprognosen zu stellen sind.
RS0048712 Rechtssatz 09.06.1992Zivilrecht
In Entsprechung des Grundsatzes der Familienautonomie soll den Familienmitgliedern die Obsorge solange gewahrt bleiben, als sich das mit dem Kindeswohl verträgt, sodass die Beschränkung der Obsorge nur das letzte Mittel sein und nur insoweit angeordnet werd …
RS0097114 Rechtssatz 25.04.1996Zivilrecht
Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, inwieweit einem Elternteil unter Bedachtnahme auf Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände das Besuchsrecht eingeräumt werden soll, ist grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalles abhä …
RS0115719 Rechtssatz 12.09.2001Zivilrecht
Die Entscheidung, welchem Elternteil die Kindesobsorge übertragen werden soll, ist dann eine solche des Einzelfalls, der keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG zukommt, wenn dabei auf das Kindeswohl ausreichend Bedacht genommen wurde.