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Entscheidung 6 Ob 190/10z×

Entscheidung 6 Ob 190/10z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0013972 Rechtssatz 28.10.1959Zivilrecht
Der Vertrag ist noch nicht abgeschlossen, wenn einzelne Fragen nach der Vereinbarung vorbehalten sind; es ist gleichgültig, ob es sich dabei um wesentliche oder unwesentliche Bestimmungen handelt; der Vertrag kommt nicht früher zustande, als bis die volle E …
RS0013973 Rechtssatz 13.05.1971Zivilrecht
Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages genügt grundsätzlich die Einigung über Kaufpreis und Kaufgegenstand. Dass Nebenpunkte nicht besprochen wurden, steht der Annahme des Zustandekommens eines Kaufvertrages nicht entgegen. Die fehlenden Punkte sind vielmeh …
RS0013974 Rechtssatz 11.07.1984Zivilrecht
Der Beginn der Erfüllung des Vertrages ist im Regelfall ein Hinweis auf den Geltungswillen der Vertragschließenden selbst bei nur unvollständiger Einigung.
RS0013981 Rechtssatz 14.06.1977Zivilrecht
Um zur Annahme geeignet zu sein, muss das Anbot inhaltlich ausreichend bestimmt sein und einen endgültigen Bindungswillen des Offerenten zum Ausdruck bringen. Ausreichende inhaltliche Bestimmtheit ist bei einem gegenseitigen ( synallagmatischen ) Vertrag, w …
RS0013984 Rechtssatz 12.10.1972Zivilrecht
Ein Vertrag kommt erst mit der Einigung der vertragschließenden Teile über die Hauptpunkte und Nebenpunkte zustande.
RS0019996 Rechtssatz 31.03.1982Zivilrecht
Der Stromlieferungsvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis.
RS0044298 Rechtssatz 06.10.1983Zivilrecht
§ 914 ABGB; außerordentliche Revision nicht angenommen: Auslegungsfragen über Erklärungsabsicht im Einzelfall.
RS0119443 Rechtssatz 12.10.2004Zivilrecht
Beim Bezugsvertrag steht - im Unterschied zum Sukzessivlieferungsvertrag - die vereinbarte Gesamtleistung nicht von vornherein fest. Die für Dauerschuldverhältnisse geltenden Vorschriften sind anzuwenden.