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Entscheidung 6 Ob 213/16s×

Entscheidung 6 Ob 213/16s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0059834 Rechtssatz 22.05.1985Zivilrecht
Hat ein vom Stimmrecht ausgeschlossener Gesellschafter an einer Beschlussfassung in der Generalversammlung der Gesellschaft mitgewirkt, ist die Stimmgabe nicht ungültig, sondern ein unter Mitberücksichtigung der Stimme gefasster Beschluss zustandegekommen, …
RS0060163 Rechtssatz 01.12.1982Zivilrecht
Bei einem sogenannten zusammengesetzten Beschluss ist grundsätzlich die nur teilweise Nichtigerklärung eines Beschlusses möglich, wenn nur ein Teil des Beschlusses von dem die Anfechtung begründenden Mangel erfasst ist (hier: Enthebung eines Geschäftsführer …
RS0060301 Rechtssatz 09.07.1958Zivilrecht
Die Klage auf Nichtigerklärung kann erhoben werden, bevor noch der bekämpfte Gesellschafterbeschluß in das Protokollbuch oder in das Handelsregister eingetragen wurde.
RS0084880 Rechtssatz 31.08.1995Zivilrecht
Verträge zu Lasten Dritter sind jedenfalls dem Dritten gegenüber unwirksam.
RS0109584 Rechtssatz 12.02.1998Zivilrecht
Bei bloßen Mängeln des Beschlusses infolge unzutreffender Ergebnisfeststellung kann die Anfechtungsklage mit dem Begehren auf Feststellung des tatsächlich zustandegekommenen Beschlusses verbunden werden - "positive Beschlussfeststellungsklage". Der erkennen …
RS0123704 Rechtssatz 08.05.2008Zivilrecht
Mit § 118 Abs 1 Satz 2 AktG wird ein - gegenüber den allgemeinen Vorschriften über das Stimmverbot (§ 114 Abs 5 AktG) - erweitertes und verschärftes Stimmverbot angeordnet. Die Erweiterung und Verschärfung besteht darin, dass das Stimmverbot bereits an die …