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Entscheidung 6 Ob 311/03h×

Entscheidung 6 Ob 311/03h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Geschäftszahl

6Ob311/03h

Entscheidungsdatum

29.01.2004

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Prückner, Dr. Schenk, Dr. Schramm und Dr. Jensik als weitere Richter in der Firmenbuchsache der beim Landesgericht Wels zu FN ***** eingetragenen Gustav W***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in N*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Gesellschaft, vertreten durch Dr. Walter Rinner, Rechtsanwalt in Linz, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Linz als Rekursgericht vom 26. November 2003, GZ 6 R 207/03h-30, womit der Beschluss des Landesgerichtes Wels vom 16. Oktober 2003, GZ 27 Fr 13/99v-27, bestätigt wurde, den Beschluss

gefasst:

Spruch

Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG zurückgewiesen.

Text

Begründung:

Rechtliche Beurteilung

Wenngleich das Rekursgericht das Vorbringen der Rechtsmittelwerberin im Rekurs zum Vorhandensein von Vermögen als unzulässige Neuerung gewertet hat, weil im erstinstanzlichen Verfahren auf solches Vermögen nicht einmal andeutungsweise hingewiesen worden sei, hat es doch dieses Vorbringen berücksichtigt und das behauptete Vermögen als nicht bescheinigt angenommen. Die im außerordentlichen Revisionsrekurs als erheblich bezeichnete Rechtsfrage (Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG), ob für Rekurse im amtswegigen Löschungsverfahren nach den Paragraphen 39, ff FBG ein Neuerungsverbot besteht, stellt sich daher nicht. Einer weiteren Begründung bedarf dieser Beschluss nicht (Paragraph 16, Absatz 4, AußStrG in Verbindung mit Paragraph 510, Absatz 3, ZPO).

Anmerkung

E72278 6Ob311.03h

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:0060OB00311.03H.0129.000

Dokumentnummer

JJT_20040129_OGH0002_0060OB00311_03H0000_000