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Entscheidung 6 Ob 56/14z×

Entscheidung 6 Ob 56/14z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014647 Rechtssatz 03.11.1982Zivilrecht
Der Geschäftsunfähige hat das Geld, das er auf Grund des ungültigen Rechtsgeschäftes erhalten hat, nur insoweit zurückzustellen, als es bei ihm noch vorhanden oder zu seinem Vorteil verwendet worden ist.
RS0019277 Rechtssatz 17.06.1980Zivilrecht
Die Übergabe des Kreditbetrages kann nicht nur an den Schuldner selbst, sondern auch mittelbar dadurch erfolgen, dass der Gläubiger die Kreditsumme nicht dem Schuldner, sondern vereinbarungsgemäß einem Dritten, etwa einem anderen Gläubiger übergibt.
RS0020588 Rechtssatz 29.03.1994Zivilrecht
Soweit der Finanzierer nur als solcher tätig wird, kommt eine Haftung (wegen culpa in contrahendo) nur bei Kenntnis von Umständen in Betracht, die ein Fehlschlagen des finanzierten Geschäfts mit größter Wahrscheinlichkeit erwarten lassen (Ablehnung vom Graf …
RS0028149 Rechtssatz 15.06.1988Zivilrecht
Die wirtschaftliche Einheit zwischen finanziertem und Kreditgeschäften, die nur darin gelegen ist, dass beide Verträge aufeinander bezogen sind, der Kreditnehmer ohne Finanzierung durch den Kreditgeber den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, der Antrag auf A …
RS0048069 Rechtssatz 24.06.1987Zivilrecht
Der Minderjährige, der Bargeld aus einem ungültigen Darlehensvertrag zur Tilgung eigener rechtswirksam zustandegekommener Schulden verwendete, hat die Darlehenssumme zu seinem Vorteil verwendet und ist damit bereichert.
RS0115473 Rechtssatz 26.06.2001Zivilrecht
Vereinbarten die Parteien des Kreditvertrags die Überweisung der Kreditvaluta auf das Anderkonto eines mehrseitigen Treuhänders, so gewährt der Kreditgeber den Kredit schon durch die Überweisung der Kreditvaluta an den Treuhänder.
RS0119134 Rechtssatz 16.07.2004Zivilrecht
Ein Darlehen kann durch Zahlung einer Schuld des Darlehensnehmers an seinen Gläubiger gewährt werden.