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Entscheidung 6 Ob 63/13b×

Entscheidung 6 Ob 63/13b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0009792 Rechtssatz 15.12.1971Zivilrecht
Die Ersitzung des Eigentumsrechtes setzt Alleinbesitz voraus (Klang Komm VI, 577; GlUNF 5319 und 5920). Das Abmähen des Grases einer Wegparzelle genügt jedenfalls nicht für die Annahme eines Alleinbesitzes.
RS0010101 Rechtssatz 30.10.1968Zivilrecht
Voraussetzung für jede Ersitzung ist eine Besitzausübung, die die volle Zugehörigkeit der Sache zum Ausübenden so sichtbar zum Ausdruck bringt, dass sie eine Besitzausübung dritter Personen nicht zulässt.
RS0010142 Rechtssatz 04.03.1976Zivilrecht
IdR ist davon auszugehen, dass der ersitzende Benützer, wenn er schon nicht Eigentümer ist, zumindestens ein anderes dingliches Recht (Dienstbarkeit) ausüben wollte. Bei fehlenden Voraussetzungen für die Ersitzung des Eigentumsrechtes ist daher im Zweifel z …
RS0011702 Rechtssatz 11.05.1993Zivilrecht
Für die Ersitzung ist die Ausübung des Besitzes während der gesamten Ersitzungszeit wesentlich; ausschlaggebend ist dabei aber das Ausmaß der Besitzergreifungsakte am Beginn der Ersitzungszeit, weshalb die Dienstbarkeit nur in jenen räumlichen Grenzen, aber …
RS0034251 Rechtssatz 04.09.1975Zivilrecht
Der Ersitzungsbesitzer hat außer einer Besitzungsübung die nach Inhalt und Umfang dem zu erwerbenden Recht entspricht, nur noch die Vollendung der Ersitzungszeit zu beweisen, wobei es genügt, wenn der Bestand des Rechtsbesitzes am Beginn und Ende und der Er …
RS0034276 Rechtssatz 18.12.1985Zivilrecht
Die Ersitzung einer Landfläche setzt voraus, dass auf einem bestimmt umgrenzten Teilstück neben weiteren Voraussetzungen Handlungen gesetzt werden, die den Eigentümer von der Ausübung seines Rechts ausschließen. Kann dieser den Wasserstand des auf seinem Gr …
RS0034412 Rechtssatz 03.06.1924Zivilrecht
Der Ersteher einer Liegenschaft kann die vom Verpflichteten begonnene Ersitzung einer Dienstbarkeit am Nachbargrunde fortsetzen.
RS0034604 Rechtssatz 10.06.1970Zivilrecht
Die Besitzanrechnung der Rechtsvorgänger findet auch bei langer (dreißigjähriger bzw vierzigjähriger) Ersitzung nur statt, wenn der Besitz des Vorgängers zumindest redlich war. In der Wirkung der Unredlichkeit des Vormannes auf den Nachmann besteht kein Unt …
RS0034776 Rechtssatz 19.03.1958Zivilrecht
Um den Liegenschaftserwerber des Schutzes des § 1500 ABGB teilhaftig werden zu lassen, ist erforderlich, dass diesem sowohl im Zeitpunkt des Erwerbsgeschäftes als auch des Ansuchens um Einverleibung die etwa vom Grundbuchsstand abweichende wahre Sachlage un …
RS0034870 Rechtssatz 02.09.1960Zivilrecht
Nachforschungen über die Richtigkeit des Grundbuchstandes sind vom Ersteher nur bei Vorliegen besonderer, nach den Umständen des Einzelfalles bezüglich ihrer Eignung, Zweifel in dieser Hinsicht zu hegen, zu beurteilender, vom Gegner zu beweisender Umstände …
RS0126298 Rechtssatz 15.09.2010Zivilrecht
Die durch das Budgetbegleitgesetz 2009 herbeigeführte Änderung des § 480 ZPO, mit der die Möglichkeit eines Antrags auf Abhaltung einer Berufungsverhandlung aufgehoben und wonach eine mündliche Berufungsverhandlung nur noch erforderlichenfalls ‑ etwa aufgru …