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Entscheidung 6 Ob 63/14d×

Entscheidung 6 Ob 63/14d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0010432 Rechtssatz 25.09.1952Zivilrecht
Zum Wesen des Treuhandgeschäftes.
RS0010442 Rechtssatz 23.06.1988Zivilrecht
Das Formgebot des § 76 Abs 2 GmbHG findet auf den Treuhandvertrag und die dem Treuhänder und dem Treugeber daraus typischerweise erwachsenden Verpflichtungen - so etwa für die im Regelfall auch ohne besondere Abrede im Treuhandvertrag aus § 1009 ABGB folgen …
RS0010444 Rechtssatz 18.10.1961Zivilrecht
Der Begriff der Treuhand ist im österreichischen Recht nicht geregelt, sein Inhalt wird allgemein von der Lehre bestimmt und richtet sich im Einzelnen nach den Parteienvereinbarungen. Diesen muss entnommen werden, welche Einschränkungen das Eigentum des Tre …
RS0010482 Rechtssatz 29.02.1972Zivilrecht
Der Treuhänder ist nach außen hin unbeschränkt Verfügungsberechtigter, jedoch im Innenverhältnis dem Treugeber obligatorisch verpflichtet, das ihm übertragene Rechte im Interesse des Treugebers auszuüben, also von seiner äußeren Rechtsstellung als voll Verf …
RS0010491 Rechtssatz 24.06.1986Zivilrecht
Bei der fiduziarischen Treuhand bewirkt die Beendigung des Treuhandverhältnisses grundsätzlich nicht automatisch den Rückfall des Treugutes an den Treugeber, sondern nur die Verpflichtung des Treuhänders zur (Rück-)Übereignung beziehungsweise (Rück-)Zession.
RS0018551 Rechtssatz 09.09.1975Zivilrecht
Dem Verkäufer steht bei Annahmeverzug des Käufers kein klagbarer Anspruch auf Abnahme der Sache zu (Judikat 179 alt), es sei denn, dass ein konkretes Interesse des Verkäufers vorliegt, bei dem ihm mit den Rechtsfolgen des bloßen Annahmeverzuges nicht gedien …
RS0130138 Rechtssatz 19.03.2015Zivilrecht
Nach Sinn und Zweck einer fremdnützigen Erwerbstreuhand ist von einer konkludent vereinbarten Abnahmepflicht des Treugebers nach Kündigung des Treuhandvertrags auszugehen.