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Entscheidung 7 Nc 26/20p×

Entscheidung 7 Nc 26/20p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Geschäftszahl

7Nc26/20p

Entscheidungsdatum

10.12.2020

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Kalivoda als Vorsitzende und die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Höllwerth und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei L***** AG, *****, vertreten durch Rechtsanwälte Waldbauer Paumgarten Naschberger und Partner GmbH & Co KG in Kufstein, gegen die beklagte Partei O***** Sp.z.o.o., *****, vertreten durch Dr. Thomasz Gaj, Rechtsanwalt in Wien, wegen 141.958,56 EUR sA, AZ 18 Cg 48/20p des Landesgerichts Innsbruck, über den Delegierungsantrag der klagenden Partei den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Akt wird dem Landesgerichts Innsbruck ohne Entscheidung über den Delegierungsantrag zurückgestellt.

Text

Begründung:

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Zahlung von 141.958,56 EUR sA für die bei Abwicklung eines Transportauftrags in Verlust geratene Ladung.

Rechtliche Beurteilung

Die Klägerin stellte den Antrag auf Delegierung der Rechtssache an das Handelsgericht Wien.

Das Landesgericht Innsbruck legte den Akt, – entgegen Paragraph 31, Absatz 3, JN – ohne Äußerung und ohne Einholung einer Stellungnahme der Beklagten vor.

Die Aktenvorlage erfolgte verfrüht.

Vor der Entscheidung über den Antrag auf Delegierung sind gemäß Paragraph 31, Absatz 3, letzter Satz JN den Parteien, und dem Gericht, das zur Verhandlung oder Entscheidung an sich zuständig wäre, die zur Aufklärung nötigen Äußerungen aufzutragen. Da das Landesgericht Innsbruck weder der Beklagten, die sich in der mündlichen Verhandlung nicht zum nunmehr angestrebten Gericht erklärte, eine Äußerungsmöglichkeit zum Delegierungsantrag einräumte und auch selbst keine Stellungnahme zu diesem abgab, ist der Akt zu diesem Zweck dem Erstgericht zurückzustellen.

Textnummer

E130151

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:0070NC00026.20P.1210.000

Im RIS seit

28.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2021

Dokumentnummer

JJT_20201210_OGH0002_0070NC00026_20P0000_000