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Entscheidung 7 Ob 223/10k×

Entscheidung 7 Ob 223/10k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0037610 Rechtssatz 22.03.1950Zivilrecht
Das Gericht ist nicht nur an die klägerischen Sachanträge gebunden, sondern auch an den geltend gemachten Anspruch. Ist kein bestimmter Rechtsgrund geltend gemacht worden, dann verstößt das Gericht nicht gegen die Vorschrift des § 405 ZPO, wenn es unter den …
RS0037659 Rechtssatz 28.03.1951Zivilrecht
Das Gericht ist zwar an die vom Kläger vorgenommene rechtliche Qualifikation des der Klage zugrundeliegenden Sachverhaltes nicht gebunden, kann aber nur über einen geltend gemachten Anspruch, also über jenen, der aus den Klagsbehauptungen abzuleiten ist, en …
RS0043438 Rechtssatz 11.07.1991Zivilrecht
Für das Vorliegen eines Versicherungsfalles trifft nach der allgemeinen Risikoumschreibung den Versicherungsnehmer die Beweislast.
RS0058348 Rechtssatz 27.05.1970Zivilrecht
Geht aus dem Klagsvorbringen hervor, dass der Sachverhalt vom Kläger offenbar rechtlich unrichtig qualifiziert wurde, so ist dies bedeutungslos. Es kann deshalb nicht gesagt werden, dass er sein Klagebegehren ausschließlich auf den von ihm angegebenen Recht …
RS0081013 Rechtssatz 27.09.1990Zivilrecht
Gleich, ob hier insgesamt nur eine primäre Risikoumschreibung vorliegt oder die zusätzliche Voraussetzung einen sekundären Risikoeinschluß darstellt, wäre es Sache des Versicherungsnehmers gewesen, das Vorliegen der entsprechenden tatsächlichen Umstände zu …
RS0120056 Rechtssatz 25.05.2005Zivilrecht
Die Rechtsmeinung, wonach nur eine Rechtsansicht, wenn sie bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz von keiner der Parteien ins Treffen geführt wurde und daher keine Gelegenheit zur Stellungnahme bestand, als überraschend angesehen werden kann, kann n …