Rechtstracker.at
Entscheidung 7 Ob 254/10v×

Entscheidung 7 Ob 254/10v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0000300 Rechtssatz 02.09.1965Zivilrecht
Die Entscheidungsgründe sind für die Auslegung der Tragweite des Spruches heranzuziehen (SZ 25/121, 6 Ob 122/62).
RS0039843 Rechtssatz 11.01.1995Zivilrecht
Bindungswirkung des Vorprozesses für den Folgeprozess.
RS0041285 Rechtssatz 07.02.1968Zivilrecht
Nur die Entscheidung über den Anspruch, der geltendgemacht wurde, wird rechtskräftig. Die Rechtskraft erfasst grundsätzlich weder die tatsächlichen Feststellungen noch die rechtliche Beurteilung.
RS0041357 Rechtssatz 13.06.1979Zivilrecht
Die Rechtskraftwirkung eines Urteils erstreckt sich grundsätzlich nur auf den Spruch. Nur soweit es für die Individualisierung des Anspruches und dessen Tragweite erforderlich ist, sind auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen.
RS0041454 Rechtssatz 05.03.1987Zivilrecht
Ungeachtet des Fehlens einer materiellen Rechtskraftwirkung kommt der Vorentscheidung eine Bindungswirkung bezüglich der für das vorliegende Verfahren maßgeblichen Vorfrage der auffallenden Sorglosigkeit der Rechtsvorgänger der Antragsteller zu. Diese Bindu …
RS0041567 Rechtssatz 22.12.1975Zivilrecht
1) Die Bindungswirkung der Entscheidung (Ausschluss der Verhandlung, Beweisaufnahme und neuerliche Prüfung eines rechtskräftig entschiedenen Anspruches bei der Entscheidung über ein neues, begrifflich aber untrennbar mit dem Inhalt der rechtskräftigen Voren …
RS0043259 Rechtssatz 18.05.1982Zivilrecht
Das Ausmaß der Bindungswirkung wird zwar nur durch den Urteilsspruch bestimmt, doch sind die Entscheidungsgründe zur Auslegung und Individualisierung des rechtskräftigen Anspruches heranzuziehen. Dies gilt insbesondere, wenn der Umfang der Rechtskraftwirkun …