Entscheidung 7 Ob 59/05k
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Dokumenttyp
Entscheidungstext
Entscheidungsdatum
20.04.2005
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Peter H*****, vertreten durch Dr. Franz P. Oberlercher, Rechtsanwalt in Spittal an der Drau, gegen die beklagten Parteien 1. Beate K*****, und 2. Franz K*****, ebendort, beide vertreten durch Dr. Roland Olsacher, Rechtsanwalt in Spittal an der Drau, wegen (ausgedehnt und eingeschränkt) EUR 17.564,29 sA und Räumung aus Anlass der außerordentliche Revision der beklagten Parteien gegen das Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als Berufungsgericht vom 12. Jänner 2005, GZ 3 R 371/04z-20, den Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revisionsbeantwortung der klagenden Partei wird zurückgewiesen.
Rechtliche Beurteilung
Die Revisionsbeantwortung wurde erst nach dem Beschluss auf Zurückweisung der außerordentlichen Revision der beklagten Parteien am 30. 3. 2005 dem Obersten Gerichtshof am 31. 3. 2005 vorgelegt und konnte daher schon deshalb nicht mehr zum Gegenstand der Entscheidung gemacht werden. Im Übrigen war eine Mitteilung (Freistellung) des Obersten Gerichtshofes iS der §§ 507a Abs 2, 508a Abs 2 ZPO nicht erfolgt.Die Revisionsbeantwortung wurde erst nach dem Beschluss auf Zurückweisung der außerordentlichen Revision der beklagten Parteien am 30. 3. 2005 dem Obersten Gerichtshof am 31. 3. 2005 vorgelegt und konnte daher schon deshalb nicht mehr zum Gegenstand der Entscheidung gemacht werden. Im Übrigen war eine Mitteilung (Freistellung) des Obersten Gerichtshofes iS der Paragraphen 507 a, Absatz 2, 508 a, Absatz 2, ZPO nicht erfolgt.
Anmerkung
E77009
7Ob59.05k-2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:0070OB00059.05K.0420.000
Dokumentnummer
JJT_20050420_OGH0002_0070OB00059_05K0000_000