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Entscheidung 8 Ob 1016/92×

Entscheidung 8 Ob 1016/92

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Geschäftszahl

8Ob1016/92

Entscheidungsdatum

08.10.1992

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag.Helga C*****, vertreten durch Dr.Siegfried Leitner, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagte Partei Dr.Norbert S*****, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Dr.G***** (25 S 51/91 des Landesgerichtes für Zivilrechtsachen Graz), wegen Feststellung einer Konkursforderung (S 360.000,--) infolge außerordentlicher Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Graz als Berufungsgerichtes vom 6. August 1992, GZ 2 R 96/92-9, den

Beschluß

gefaßt:

Rechtliche Beurteilung

Die außerordentliche Revision der beklagten Partei wird gemäß Paragraph 508 a, Absatz 2, ZPO mangels der Voraussetzungen des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO zurückgewiesen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO), weil

1.) der Erlag des Kaufpreises durch die Käuferin feststeht, der Treuhänder sich nicht auf seine eigene Untätigkeit bei der ihm übertragenen bücherlichen Durchführung des Kaufvertrages (Punkt römisch neun des Vertrages) berufen kann, Hindernisse auf Seiten der Käuferin hinsichtlich dieser bücherlichen Durchführung nicht hervorgekommen sind und mangels weiterer Vertragspflichten der Klägerin als Verkäuferin deren Anspruch auf Ausfolgung des Kaufpreises gegenüber dem Treuhänder daher zu bejahen ist;

2) die auf den Kaufvertrag bezugnehmende Forderungsanmeldung hinsichtlich der anspruchsbegründenden Tatsachen hinreichend substantiiert erscheint, sodaß eine erhebliche Rechtsfrage nicht vorliegt.

Anmerkung

E30959

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:0080OB01016.92.1008.000

Dokumentnummer

JJT_19921008_OGH0002_0080OB01016_9200000_000