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Entscheidung 8 Ob 1579/93×

Entscheidung 8 Ob 1579/93

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Geschäftszahl

8Ob1579/93

Entscheidungsdatum

13.05.1993

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.E.Huber, Dr.Jelinek, Dr.Rohrer und Dr.I.Huber als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Herbert F*****, vertreten durch Dr.Armin Kaufmann, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei C*****-Bank*****, ***** wegen Wiederaufnahme des Verfahrens AZ 6 Cg 205/80 des Landesgerichtes für ZRS Wien infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der klagenden Partei gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien als Rekursgerichtes vom 28.Jänner 1993, GZ 13 R 151/92-16, den

Beschluß

gefaßt:

Rechtliche Beurteilung

Der außerordentliche Rekurs der klagenden Partei wird mangels der Voraussetzungen des Paragraph 528, Absatz eins, ZPO zurückgewiesen (Paragraph 528 a, in Verbindung mit Paragraph 510, Absatz 3, ZPO), weil die rechtliche Schlußfolgerung der Vorinstanzen, die vom Wiederaufnahmskläger behauptete nunmehrige Erweislichkeit einer auftraglosen Abbuchung vom Konto der Gesellschaft sei nicht geeignet, im Sinne des Paragraph 530, Absatz eins, Ziffer 7, ZPO eine für ihn günstigere Entscheidung herbeizuführen, zumal im wiederaufzunehmenden Verfahren eine Zession der aus dieser auftraglosen Abbuchung der Gesellschaft entstandenen Forderung an den nunmehrigen Wiederaufnahmekläger nicht festgestellt werden konnte (S. 10 f in 8 Ob 509/84), mit den Denkgesetzen in Einklang steht; die Behauptung des Rechtsmittelwerbers, er habe annehmen können, daß eine wirksame Zession erfolgt ist, übergeht die angeführte Negativfeststellung zur Zessionsbehauptung.

Anmerkung

E31357

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:0080OB01579.93.0513.000

Dokumentnummer

JJT_19930513_OGH0002_0080OB01579_9300000_000