Entscheidung 8 Ob 1654/91
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Dokumenttyp
Entscheidungstext
Entscheidungsdatum
28.11.1991
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gerhard O*****, vertreten durch Dr. Walter Haindl, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Claudia K*****, vertreten durch Dr. Werner Stanek, Rechtsanwalt in Wien, wegen S 79.407,60 s.A., infolge außerordentlicher Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes vom 30. September 1991, GZ 15 R 152/91-16, den Beschluß
gefaßt:
Rechtliche Beurteilung
Die außerordentliche Revision der klagenden Partei wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO), weil auf der Grundlage der vorinstanzlichen Feststellungen die Beklagte nicht in eigenem Namen einen neuerlichen Auftrag erteilte, sondern lediglich der bereits von ihrem Ehemann mündlich erteilte und teilweise schon ausgeführte Auftrag über Begehren des Klägers in Schriftform gebracht und von der Beklagten für ihren schwerkranken Ehemann unterschrieben wurde.Die außerordentliche Revision der klagenden Partei wird gemäß Paragraph 508 a, Absatz 2, ZPO mangels der Voraussetzungen des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO zurückgewiesen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO), weil auf der Grundlage der vorinstanzlichen Feststellungen die Beklagte nicht in eigenem Namen einen neuerlichen Auftrag erteilte, sondern lediglich der bereits von ihrem Ehemann mündlich erteilte und teilweise schon ausgeführte Auftrag über Begehren des Klägers in Schriftform gebracht und von der Beklagten für ihren schwerkranken Ehemann unterschrieben wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:0080OB01654.91.1128.000
Dokumentnummer
JJT_19911128_OGH0002_0080OB01654_9100000_000