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Entscheidung 8 ObA 223/99y×

Entscheidung 8 ObA 223/99y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Geschäftszahl

8ObA223/99y

Entscheidungsdatum

25.11.1999

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Langer und Dr. Rohrer und die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger und Josef Redl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Karl F*****, vertreten durch Dr. Gerhard Hiebler, Rechtsanwalt in Leoben, wider die beklagte Partei Die K***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr. Ruth Hütthaler-Brandauer, Rechtsanwältin in Wien, wegen S 168.041,-- sA (Revisionsinteresse S 166.415,-- sA) infolge Berichtigungs- bzw Ergänzungsantrages der klagenden Partei den

Beschluß

gefaßt:

Spruch

Die Entscheidung vom 26. August 1999, AZ 8 ObA 223/99y, wird dahingehend berichtigt, dass der Spruch der Entscheidung wie folgt ergänzt wird:

"Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 9.135,-- (darin S 1.522,50 USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen."

Text

Begründung:

Rechtliche Beurteilung

Der Oberste Gerichtshof ging in seiner Entscheidung vom 26. August 1999 davon aus, dass eine Kostenentscheidung entfallen konnte, weil die in der erfolgreichen Revisionsbeantwortung erwähnte Kostennote, auf die verwiesen wurde, nicht beigelegt war. Da sich aus dem Eingangsvermerk auf der Revisionsbeantwortung (ON 42) ergibt, dass die Revisionsgegnerin eine Beilage vorgelegt hat, bei der es sich mangels anderen Anhaltspunktes um die Kostennote gehandelt haben dürfte, die zwischenzeitig offenbar in Verstoss geraten war, sind ihr die dort angesprochenen Kosten der Revisionsbeantwortung in Ergänzung der Entscheidung gemäß Paragraphen 41, 50, ZPO nachträglich zuzuerkennen.

Anmerkung

E56272 08BA2239

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:008OBA00223.99Y.1125.000

Dokumentnummer

JJT_19991125_OGH0002_008OBA00223_99Y0000_000